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Geburtsanmeldung - wie und wo?

Zuständig für die Geburtsbeurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.

Die Geburt ist innerhalb der Anzeigefrist von einer Woche dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.

Bei Hausgeburten ist der Vater, die Hebamme, der Arzt oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen waren, gegenüber dem Standesbeamten anzeigepflichtig.
Bei Geburten in öffentlichen Entbindungs- oder Krankenanstalten ist ausschließlich der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet.