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Fehlgeburt: Bescheinigung
Leistungsbeschreibung
Eine Fehlgeburt (Leibesfrucht, die tot geboren wurde und weniger als 500g wiegt) kann von einer Person, der bei einer Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. Auf Wunsch des Anzeigenden erteilt das Standesamt eine Bescheinigung.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Liste anerkannter Beratungsstellen für Schwangere finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.