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Vaterschaftsanerkennung
Allgemeine Informationen zur Aufgaben
Die Abgabe einer Vaterschaftsanerkennung vor der Beurkundung der Geburt des Kindes hat zur Folge, dass der Kindesvater in die Beurkundung mit aufgenommen wird.
Voraussetzung für die Eintragung des Kindesvater ist, dass die Vaterschafts anerkennung wirksam sein muss.
Die Anerkennung kann auch vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Die Zustimmung der Kindesmutter ist erforderlich.
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist grundsätzlich beim Wohnsitzstandesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar abzugeben.
Die Abgabe der Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung ist ebenfalls bei den vorstehend genannten Behörden und beim Notar abzugeben.
Voraussetzung für die Eintragung des Kindesvater ist, dass die Vaterschafts anerkennung wirksam sein muss.
Die Anerkennung kann auch vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Die Zustimmung der Kindesmutter ist erforderlich.
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist grundsätzlich beim Wohnsitzstandesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar abzugeben.
Die Abgabe der Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung ist ebenfalls bei den vorstehend genannten Behörden und beim Notar abzugeben.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Personalausweis/Reisepass
Geburtsurkunden der Kindeseltern
Geburtsnachweis des Kindes
Geburtsurkunden der Kindeseltern
Geburtsnachweis des Kindes
Gebühren / Preise
Vater- und Mutterschaftsanerkennung sind gebührenfrei.
An wen muss ich mich wenden?
- Sie können sich nach Ihrer Wahl wenden an das Jugendamt in Ihrem Kreis oder in Ihrer kreisfreien Stadt,
- das Standesamt Ihrer Gemeinde, Ihres Amtes, Ihrer Stadt,
- das Amtsgericht oder
- eine Notarin/einen Notar.