Ausbildung zur/zum Straßenwärter/in
Berufsbild – Was machen „die” eigentlich?
Straßenwärter/innen kontrollieren Verkehrswege auf Schäden, warten sie und halten sie instand. Sie beseitigen Verschmutzungen, sichern Baustellen und Unfallstellen und übernehmen den Räum- und Streudienst.
Straßenwärter/innen finden Beschäftigung im öffentlichen Dienst, beispielweise bei Straßenbauverwaltungen der Städte, Gemeinden, Kreise, in den Straßen- und Autobahnmeistereien der Bundesländer sowie in Baustellensicherungsunternehmen.
Voraussetzung - Passt dieser Beruf zu mir?
- Du hast technisches und handwerkliches Verständnis?
- Du begeisterst dich für Werkzeuge und Maschinen?
- Du hast Interesse an praktisch-konkreten und organisatorisch-prüfenden Tätigkeiten?
- Du arbeitest mit Vorliebe im Freien mit körperlichem Einsatz?
- „Nordisches Wetter” macht dir nichts aus?
- Initiative, Engagement, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Sorgfalt sowie freundliches und verbindliches Auftreten zählen zu deinen Stärken?
- Du arbeitest gerne in einem Team?
- Du möchtest Eckernförde besser machen?
Wie läuft die Ausbildung ab?
Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt auf dem Bauhof der Stadt Eckernförde und und der theoretische Teil im BBiZ Rendsburg. Die überbetriebliche Ausbildung erfolgt im Ausbildungszentrum Ahrensbök, bei der Kreishandwerkerschaft Rendsburg sowie der Deula Rendsburg.
Die Führerscheine der Klasse B und CE sind Prüfungsvoraussetzungen und werden während der Ausbildung in Form von Blockunterricht erworben. Die Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen. Zudem bietet der Arbeitgeber Stadt Eckernförde:
- einen zukunftssicheren Ausbildungsplatz bei einem öffentlichen Arbeitgeber in einer attraktiven Region
- ein freundliches und aufgeschlossenes Team
- intensive Betreuung durch qualifizierte Ausbilder
- eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung für tariflich Beschäftigte
Das Ausbildungsverhältnis in dem Beruf dauert drei Jahre und kann bei guten Leistungen um maximal sechs Monate verkürzt werden.
Es richtet sich nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst - TVAöD.
Ausbildungsinhalte sind vorwiegend:
- Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Verwendbarkeit, Beschädigungen und Maßhaltigkeit zu prüfen, Reklamationen zu veranlassen
- Grünflächen anzulegen und zu pflegen
- Gefahrenstellen zu erkennen und abzusichern, Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenstellen zu ergreifen
- Verkehrszeichen und Markierungsmaterialien auszuwählen und aufzustellen bzw. aufzubringen
- verkehrs- und wegerechtliche Bestimmungen sowie Vorschriften zum Datenschutz anzuwenden
- Böden hinsichtlich ihrer bautechnischen Eignung zu beurteilen
- Fahrbahnen instand zu halten, Oberflächenbehandlung durchzuführen sowie Fugen zu schneiden, zu reinigen und zu vergießen
- Schaltungen an Verkehrsbeeinflussungsanlagen zu veranlassen, insbesondere beim Durchführen eigener Maßnahmen
- Aufgaben der Streckenwartung durchzuführen, Bauwerksbeobachtungen durchzuführen, Maßnahmen der Verkehrssicherung zu ergreifen
- Arbeiten von Dritten, insbesondere von beauftragten Firmen, anhand von Vorgaben zu überwachen und zu dokumentieren
- Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
- in berufsspezifischen Lernfeldern (beispielsweise Erfassen der verkehrs- und wegerechtlichen Bestimmungen, Instandhalten von Bauwerken und Betonfahrbahnen)
- in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Gewünschte Fähigkeiten - Was sollte ich mitbringen?
- Beobachtungsgenauigkeit:
Fähigkeit, Normabweichungen, Unregelmäßigkeiten, Veränderungen in der Umwelt und an Objekten festzustellen. Besondere Anforderungen an die Beobachtungsgenauigkeit ergeben sich dann, wenn der Beobachtungsgegenstand komplex strukturiert, unscharf oder schwierig zu erkennen ist (Erkennen von Gefahrenquellen an Baustellen). - Handgeschick:
Fähigkeit, schnell und genau koordinierte Bewegungen auszuführen: mit einer Hand, mit Hand und Arm oder mit beiden Händen, um mit Objekten zu hantieren, sie zu greifen, zusammenzubauen, zu montieren und Ähnliches (etwa Pflanzen und Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen; Aufstellen von Verkehrszeichen). - Reaktionsgeschwindigkeit:
Fähigkeit, schnell (mit Hand, Finger oder Fuß) auf ein erscheinendes Signal oder Ereignis (Ton, Licht, Bild, Text) zu reagieren (etwa Führen von Leitpfostenwaschgeräten, Räumfahrzeugen, Kehr- und Markierungsmaschinen). - Auge-Hand-Koordination:
Fähigkeit, optische Wahrnehmung und motorische Reaktionen aufeinander abzustimmen, durch ständiges Überprüfen und Anpassen in Ablaufprozessen (etwa Auftragen und Ausbessern von Fahrbahnmarkierungen). - Körperbeherrschung:
Fähigkeit zum harmonischen, flüssigen Ausführen von Bewegungsabläufen sowie zu Beweglichkeit, Wendigkeit und Gleichgewichtsempfinden (etwa Zurückschneiden von Bäumen auf hohen Gerüsten). - Handwerkliches Geschick:
(etwa Handhaben von Werkzeugen wie Spaten, Sägen oder Heckenscheren; Austauschen defekter Rohre an Entwässerungseinrichtungen von Straßen) - Rechenfertigkeiten:
Kenntnis der Rechenregeln und das sichere Beherrschen der Grundrechenarten, des Bruch-, Dezimal- und Prozentrechnens sowie der Rechenwege beim Dreisatz. Rechenfertigkeiten beinhalten auch die Fertigkeit zum Kopfrechnen, zur richtigen Einschätzung von Größen und Mengen sowie die Anwendung von einfachen mathematischen Formeln (etwa Durchführen von Längen-, Maß- und Mengenberechnungen). - Verständnis für mündliche Äußerungen:
Fähigkeit, mündlich mitgeteilte Sachverhalte sinnerfassend zu verstehen und ihre Inhalte zu erschließen. Besondere Anforderung an das Verständnis für mündliche Äußerungen ergeben sich dann, wenn sie inhaltlich uneindeutig oder schwierig oder aktustisch schlecht zu verstehen sind (etwa Kommunizieren bei zum Teil starkem Verkehrslärm auf Autobahnen und Fernstraßen).
Perspektiven nach der Ausbildung
Ausgebildete Straßenwärter und Straßenwärterinnen können nach entsprechender Berufserfahrung zum Vorarbeiter oder zur Vorarbeiterin (Oberstraßenwärter/in), Kolonnenführer/in, Teamleiter/in, Abteilungsleiter/in, Streckenwart/in oder Kraftfahrer/in aufsteigen.
Nach mindestens drei Gesellenjahren ist auch eine Weiterbildung zum Straßenwärtermeister oder zur Straßenwärtermeisterin möglich.