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Hafenbehördliche Genehmigungen

Leistungsnummer: 99089001005000

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

Hafenbehördliche Genehmigung: An wen muss ich mich wenden

Die Veranstaltungen werden durch die Stadtwerke Eckernförde GmbH genehmigt.
Das Ordnungsamt in Funktion der Hafenbehörde stellt die Sondernutzungsgenehmigung aus.

 

Rechtsgrundlage

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

Welche Gebühren fallen an?

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

Teaser

Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).