Haushaltsbescheinigungen
Eine Haushaltsbescheinigung dient der Feststellung, ob Ihre Kinder / Ihr Ehegatte in Ihrem Haushalt gemeldet sind / ist.
Diese Bescheinigung kann persönlich in Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt in Empfang genommen werden.
Eine Meldebescheinigung kann aus verschiedenen Gründen durch Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt ausgestellt werden.
So zum Beispiel für Rentenzwecke, für die Ausländerbehörde oder für sonstige behördliche oder private Zwecke.
Eine Aufenthaltsbescheinigung wird zum Beispiel für das Standesamt (für die Anmeldung zur Eheschließung) benötigt.
Sie ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen. Die Aufenthaltsbescheinigung kann nur persönlich in Empfang genommen werden.
Diese Bescheinigung kann persönlich in Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt in Empfang genommen werden.
Eine Meldebescheinigung kann aus verschiedenen Gründen durch Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt ausgestellt werden.
So zum Beispiel für Rentenzwecke, für die Ausländerbehörde oder für sonstige behördliche oder private Zwecke.
Eine Aufenthaltsbescheinigung wird zum Beispiel für das Standesamt (für die Anmeldung zur Eheschließung) benötigt.
Sie ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen. Die Aufenthaltsbescheinigung kann nur persönlich in Empfang genommen werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Schreiben der Unterhaltsvorschusskasse oder der Rentenkasse
Gebühren
6 Euro pro Bescheinigung
Eine Haushaltsbescheinigung zur Vorlage bei der Kindergeldkasse beziehungsweise für Rentenzwecke ist gebührenfrei.