Wahlen
Leistungsnummer: 99128001000000
Allgemeine Informationen zur Aufgabe
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Wahlen, die von den Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltungen vorbereitet und durchgeführt werden.
Neben den Wahlen gibt es noch Bürger- und Volksbegehren, die als Abstimmungen bezeichnet werden.
Volksbegehren finden auf Landesebene und Bürgerbegehren auf Kommunalebene zu einem bestimmten Thema statt.
Wahlen finden immer in gesetzlich festgelegten Zeitabständen statt:
- Bundestagswahl: alle vier Jahre
- Europawahl: alle fünf Jahre
- Landtagswahl und Kommunalwahl in Schleswig-Holstein: alle fünf Jahre
- Bürgermeister/inwahl: je nach Amtszeit
Nicht jeder darf wählen. Um wählen zu können, muss man die im jeweiligen Wahlgesetz festgelegten Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel das Wahlalter oder die Staatsangehörigkeit.
Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Wahlen - weitere Informationen
Die nächste Kommunalwahl in Schleswig-Holstein findet in 2023,
die nächste Landtagswahl in Schleswig-Holstein findet in 2022,
die nächste Bundestagswahl findet in 2025 und
die nächste Europawahl in 2024 statt.
Mehr zum Thema Wahlen finden Sie im Internetangebot des Landes Schleswig-Holsteins unter
Was sollte ich noch wissen?
Teaser
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert.
Welche Fristen muss ich beachten?
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).
Online-Dienste
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Rechtsgrundlage
Europawahlordnung (EuWO)
Bundeswahlordnung (BWO)