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Interne Meldestelle Hinweisgeberschutz

Zur Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz), hat die Stadt Eckernförde eine interne "Meldestelle Hinweisgeberschutz" eingerichtet.

Sie nimmt Meldungen zu Missständen innerhalb der Stadt Eckernförde entgegen. Die Meldestelle steht den Beschäftigten der Stadt Eckernförde aber auch natürlichen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Stadt Eckernförde oder ihrem Geschäftsbereich in Kontakt stehen. Das sind beispielsweise externe Handwerker, Lieferanten, Dienstleister oder andere Geschäftspartner. Die Meldungen werden absolut vertraulich behandelt. Die hinweisgebenden Personen können sicher sein, in Folge ihres Hinweises nicht benachteiligt zu werden oder Repressalien befürchten zu müssen.