Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Leistungsnummer: 99107007010000
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.
Gebührenermäßigung Kindergarten Zusatzinformationen
Allgemeine Informationen zur Aufgabe
Die Ermäßigung wird anhand Ihres Einkommens ermittelt und in Prozenten festgelegt. Sie erhalten dann eine Bescheinigung über die Höhe der Ermäßigung (z. B. 100 %, 85 %, 55 %, 25 %), die Sie dann bitte Ihrer Kindertageseinrichtung vorlegen, damit diese die Höhe Ihrer Gebühr festlegen kann.
Es muss sich hierbei nicht um einen Kindergartenplatz in einem städtischen Kindergarten handeln.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Einkommensnachweise
Gebühren / Preise
Die Antragstellung ist kostenlos.
Rechtliche Grundlagen
Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Ermäßigung oder Übernahme von Teilbeträgen oder Gebühren für den Besuch in Kindertageseinrichtungen gemäß § 25 Absatz 3 Kindertagesstättengesetz (Sozialstaffelregelung) in der jeweils gültigen Fassung.Ansprechpunkt
Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Frist
Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.
Teaser
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen bzw. übernommen werden.
Kosten
Keine
Formulare
Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.