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Wahlhelfer

Leistungsnummer: 99128008021000

Wahlhelfer/innen sind wahlberechtigte Bürger/innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in und Beisitzer/innen die Wahlhandlung leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeindewahlbehörde beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Aufgaben eines Wahlhelfers

Am Wahltag betreuen die Wahlhelfer in den Wahlvorständen die Urnenewahl in den Wahllokalen.

Wahlhelfer

  • prüfen die Wahlberechtigung
  • führen das Wählerzeichnis
  • erläutern den Wahlvorgang
  • geben Stimmzettel aus
  • stellen sicher, das jeder seine Stimme ordnungsgemäß abgeben kann

Nach Ende der Wahlzeit um 18 Uhr zählen sie die Stimmzettel aus und halten das Wahlergebnis in ihrem Wahllokal schriftlich fest (Wahlniederschrift).

Die Briefwahlvorstände werten die Briefwahl aus, zählen die Briefwahlstimmen. Die Ergebnisse werden dann an das Wahlbüro gemeldet.

Während der Wahlzeit zwischen 8 und 18 Uhr müssen nicht immer alle Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahllokal sein; die Einsatzzeit der Wahlhelfer wird vor Wahlbeginn festgelegt. 

Voraussetzung für Wahlhelfer...

Wahlhelfer müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.

  • Bundestagwahl:

jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet und mindestens drei Monate ununterbrochen seinen Wohnsitz im Bundesgebiet/Wahlgebiet hat.

  • Landtagswahl:

jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet und mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz in Schleswg-Holstein hat.

  • Kommunalwahl:

jeder Deutsche/EU-Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz im Wahlgebiet hat.

  • Europawahl:

jeder Deutsche/EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet und mindestens drei Monate ununterbrochen seinen Wohnsitz im Bundesgebiet/Wahlgebiet hat.

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelfer werden durch Schulungen und Informationsmaterial auf ihre Aufgabe vorbereitet.

Das bekommt ein Wahlhelfer...

Für die Tätigkeit erhalten die Mitglieder in den Wahlvorständen ein sogenanntes „Erfrischungsgeld”. Auskunft über die Höhe erteilt das Wahlbüro.

Interessierte, die sich als Wahlhelfer/in bei der nächsten Wahl engagieren wollen (Kommunalwahl am 6. Mai 2018), richten eine E-Mail mit dem Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Anschrift und der Rufnummer an den rechseitigen Kontakt.

Teaser

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürger, die am Wahltag als Wahlvorsteher und Beisitzer die Wahl leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.