Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Leistungsnummer: 99025002000000
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze
- der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
- der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
- gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erteilt werden.
Rechtsgrundlage
§ 5 Gaststättengesetz (GastG)
Teaser
Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z. B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).