Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Leistungsnummer: 99008001012009
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres eines Kindes können sorgeberechtigte Personen einen Personalausweis alternativ zum Kinderreisepass oder Reisepass für das Kind beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Bearbeitungsdauer (einschließlich Herstellung durch die Bundesdruckerei GmbH) beträgt rund 4 Wochen.
- Personalausweise für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden für eine Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
- Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild),
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts- oder Abstammungsurkunde, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
- sofern vorhanden, den alten Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass,
- Personalausweis oder Reisepass beider Eltern.
Welche Gebühren fallen an?
22,80 Euro.
Teaser
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können auf Antrag der Sorgeberechtigten einen Personalausweis erhalten.