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Wohnsitz Abmeldung

Leistungsnummer: 99115005070000

Grundsätzlich entfällt die Abmeldung einer Wohnung. Dies regelt sich über die Neuanmeldung einer Wohnung.
Wer allerdings eine Wohnung in Eckernförde aufgibt und ins Ausland verzieht, ist verpflichtet sich bei der Stadt Eckernförde im Bürgerbüro, Zimmer 036, abzumelden.
Hat eine Person mehrere Wohnungen und gibt eine davon auf, kann die Abmeldung bei jeder für diese Person zuständigen Meldebehörde erklärt werden.

Für die Abmeldung ins Ausland wird Folgendes benötigt:

  • Ausweisdokument in Form von Personalausweis oder Reisepass o. ä.
  • ggf. ausgefülltes Abmeldeformular

Gerne können Sie hierzu auch die Sachbearbeiterinnen im Bürgebüro kontaktieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich und muss spätestens zwei Wochen nach Auszug erfolgen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Abmeldung einschließlich der Ausstellung der amtlichen Abmeldebestätigung ist gebührenfrei.

Verspätete Abmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte heben Sie die erhaltene Abmeldebestätigung auf und legen Sie sie für den Fall einer erneuten Anmeldung in Deutschland bei der neuen Meldebehörde vor.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Ansprechpunkt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Teaser

Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keinen neue Wohnung in Deutschland beziehen, dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal