Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Leistungsnummer: 99088011039000
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.
Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.
Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.
Neu ab dem Schuljahr 2024/2025
1. Alle Schülerinnen und Schüler, die gemäß der Schulbeförderungssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde berechtigt sind, an der Schulbeförderung teilzunehmen, erhalten nach Zahlung des Eigenanteils ein Deutschlandticket.
2. Die Schülerinnen und Schüler, die bereits ein Deutschlandticket haben, erhalten nach den Sommerferien eine neue Chipkarte
im Tausch gegen die vorhandene – die Zahlung der Eigenbeteiligung vorausgesetzt.
3. Der zusätzliche Eigenanteil, der beim Besuch der nicht nächstgelegenen Schule erhoben wurde, entfällt.
4. Es wird keine Radfahrentschädigung mehr gewährt.
Anträge für das Schuljahr 2023/2024 können bis zum 31.01.2025 eingereicht werden.
5. Vollzeitschülerinnen und -schüler, die nicht berechtigt sind, an der Schülerbeförderung teilzunehmen
(Klassenstufe 11 – 13, Berufsschulen oder wegen zu geringer Entfernung zur nächstgelegenen Schule gleicher Schulart) können
ein Bildungsticket beim Kreis Rendsburg-Eckernförde beantragen.
Das Bildungsticket ist ein subventioniertes Deutschlandticket und kostet 29 Euro im Monat.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Schülerbeförderungskosten für Fahrten innerhalb von Eckernförde anerkannt.
Dies trifft jedoch nur auf wenige Schülerinnen und Schüler zu.
Die Eltern der in Frage kommenden Kinder werden von der Stadtverwaltung Eckernförde rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres angeschrieben.
Die Voraussetzungen und weitere Informationen haben wir in dieser PDF-Datei zusammengefasst.
Den Link auf das entsprechende Antragsformular finden Sie rechts unter „Dokumente”.
Rechtliche Grundlagen
§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz-Schülerbeförderung (SchulG).
Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Schülerbeförderungskosten ab 01.08.2021