Kommunale Ehrungen
Leistungsnummer: 99035003067000
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein. So kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische, soziale oder künstlerische Verdienste handeln.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt traditionell eine besonders herausgehobene Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich hier um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche, noch lebende Personen verliehen werden.
Besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts nicht verbunden.
Städte und Gemeinden können in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und zum Beispiel eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen.
Sie kann auch solchen Persönlichkeiten verliehen werden, die zwar auswärts wohnhaft sind, ihre ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Eckernförde erbracht haben.
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss in einer selbstständigen Leistung bestehen; die bloße Mitgliedschaft in Vereinigungen oder Organisationen reicht nicht aus.
Als selbstständige Leistung können sowohl die Wahrnehmung von Funktionen für Vereinigungen oder Organisationen, soweit sie mit aktiver Tätigkeit verbunden sind, als auch für Dritte außerhalb von Vereinigungen oder Organisationen geleistete Tätigkeiten in Betracht kommen.
Für die Auszeichnung mit der Ehrennadel kommen alle Bereiche in Betracht, in denen ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird, beispielsweise sportliches, kulturelles und soziales Engagement.
Über die Verleihung der Ehrennadel entscheidet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.
Vorschlagsberechtigt sind Vereinigungen, Organisationen sowie Eckernförder Bürgerinnen und Bürger.
Dabei ist der Nachweis zu erbringen, dass die Vorgeschlagenen die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Teaser
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde / Stadt besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Gemeinde- oder Stadtvertretung.
Was sollte ich noch wissen?
Zusätzlich zu kommunalen Satzungen können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem die Schleswig-Holstein-Medaille, die Landes-Ehrenbürgerschaft, der Stark-Preis oder die Ehrentafel und nicht zuletzt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.