Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Leistungsnummer: 99108013005000
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) einzuholen.
Sofern Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, kann neben der Erlaubnis für die Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung erforderlich werden.
Gegebenenfalls sind auch Richtlinien des Ortsrechts (kommunale Satzungen) zu berücksichtigen.
Allgemeine Informationen zur Aufgabe
- Erlaubnisse für Baustellen im öffentlichen Straßenraum
- Parkausweise für gehbehinderte Fahrzeugführer
- Ausnahmen von bestehenden Verboten für Handwerker
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
formloser Antrag
Gebühren / Preise
15 bis 100 Euro
Rechtsgrundlage
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Teaser
Jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes bedeutet, muss genehmigt werden (Sondernutzungserlaubnis).