Inhalt

Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

Leistungsnummer: 99129001137000

Allgemeine Informationen zur Aufgabe

Die Beseitigung des anfallenden Schmutz und Niederschlagswassers wird im Trennsystem vorgenommen.
Jedes System stellt eine gesonderte öffentliche Einrichtung dar.
Die Kosten der Beseitigung sind von den Benutzern der Einrichtungen in Form von Gebühren zu tragen.
Die Berechnung der Gebührensätze wird bei der Stadt direkt vorgenommen.
Die Berechnung und Festsetzung der jeweiligen Benutzungsgebühren erfolgt regelmäßig gemeinsam mit den Verbrauchsabrechnungen der Stadtwerke Eckernförde GmbH im Auftrage und im Namen der Stadt.
Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühren ist die in die Abwasseranlage eingeleitete Schmutzwassermenge, die grundsätzlich der Menge des bezogenen Frischwassers entspricht.
Ein Abzug erfolgt für bestimmte auf dem Grundstück verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermengen. Hierfür ist regelmäßig der Einbau eines besonderen Wasserzählers notwendig.

Für die Niederschlagswassergebühr wird die Berechnung über die tatsächlich vorhandene bebaute und befestigte Fläche eines Grundstücks vorgenommen, wobei entsprechend der verwendeten Materialien (Asphalt, Pflaster, Rasengittersteine, Öko-Pflaster und andere) und der jeweiligen Dachneigung (bis 3 °/ über 3 °) sowie der Dacheindeckung (Hartdach, Grasdach, Reetdach) gesonderte Abflussbeiwerte berücksichtigt werden.

Gebührenpflichtig ist regelmäßig der Grundstückseigentümer.
Für die Schmutzwassergebühr können neben den Grundstückseigentümern auch Mieter, Pächter oder sonst Nutzungsberechtigte gebührenpflichtig sein, wenn ein eigener Wasserzähler der Stadtwerke Eckernförde GmbH vorhanden ist.

Gebühren / Preise

Schmutzwassergebühren ab 01.01.2023 je cbm Schmutzwasser 2,96 Euro.

Niederschlagswassergebühren ab 01.01.2023 je qm bebauter/befestigter
Fläche 0,35 Euro.

Rechtliche Grundlagen

- Abwassersatzung der Stadt Eckernförde
  und
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Eckernförde

Rechtsgrundlage

Teaser

Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.

Voraussetzungen

Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen variieren  in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
  • Erklärung der Überwachungswerte
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
  • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung

Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser

Welche Gebühren fallen an?

Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle  einreichen.

  • Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
  • Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen

Was sollte ich noch wissen?

Im Gegensatz zur Abwassergebühr ist der Abwasserbeitrag einmalig zu leisten. Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer/in einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Übersicht über die fachlich zuständigen Behörden sowie Ansprechpartner finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".