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Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge

Leistungsnummer: 99108036000000

Allgemeine Informationen zur Aufgabe

Bei einem Ausbau und Umbau vorhandener Straßen und Wege (beispielsweise Grundinstandsetzung einer Straße, Umbau zu einem verkehrsberuhigten Bereich) werden Ausbaubeiträge regelmäßig von den Eigentümern der erschlossenen (grundsätzlich die an der Straße liegenden) Grundstücke erhoben.
Umgelegt wird ein sich nach der Verkehrsbedeutung der Straße richtender Anteil an den beitragsfähigen Kosten der Baumaßnahme. Mit Beginn der Maßnahme können bereits Vorauszahlungen erhoben werden.
Die endgültige Beitragspflicht entsteht mit Abschluss der Maßnahme.

Leistungsbescheibung

Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt. Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebietes an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.

Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.

Gebühren / Preise

Die Höhe des Ausbaubeitrages bestimmt sich nach den tatsächlichen beitragsfähigen Kosten über einen auf die Grundstücksnutzung bezogenen Verteilungsmaßstab.

6.1 - Satzung über die Aufhebung von der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

Rechtliche Grundlagen

§ 8 Kommunalabgabengesetz

Teaser

Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.