Städtebauliches Projekt „Binnenhafen-Nooröffnung”
Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung”
Der virtuelle Rundgang durch das Plangebiet „Binnenhafen-Nooröffnung” kann über den nachstehenden Link auf einer Fremdhomepage angesehen werden.
Das Projekt hat eine eigene Internetseite: www.nooroeffnung-eckernfoerde.de
Diese beinhaltet neben aktuellen Sachständen auch eine Übersichtsseite der Baumaßnahmen mit einer interaktiven Karte.
Mit Klick auf die Karte öffnet sich dann eine Kurzinfo zu der jeweiligen Baumaßnahme.
Perspektivisch ist auch angedacht, zu den bereits umgesetzten oder in Umsetzung befindlichen Maßnahmen auf weitergehende Informationen zu den Bauwerken/Bauarbeiten und aktuellen Entwicklungen überzuleiten.
1. Leitidee der Planung
Die geplante Öffnung des Windebyer Noors ist ein bedeutender Beitrag, die historische und landschaftliche Einbindung von Eckernförde wieder herzustellen und damit die einmalige Lage Eckernfördes auf einer Halbinsel zwischen Ostsee und Noor wieder erlebbar zu machen.
Dabei sollen die unterschiedlichen Charaktere der einzelnen Landschaftsräume wieder heraus gearbeitet und nutzbar gemacht werden: baden und sonnen am Strand, segeln und fischen vom Hafen aus, Natur erleben am Noor.
Der Siegerentwurf des Städtebaulichen Gutachterverfahrens der Stadt Eckernförde Binnenhafen - Nooröffnung (ARGE petersen pörksen partner / Städtebau, Andresen / Landschaftsarchitektur, Urbanus / Verkehrsplanung, Knabe Ingenieure / Wasserbau) thematisiert die vorhandenen typischen Eigenschaften und führt diese zu einer ganz selbstverständlichen, nahe liegenden Lösung.
Mit dem landschaftlichen - städtebaulichen Ziel einhergehend wird eine wirtschaftliche und touristische Nutzung der vorhandenen und neuen Uferzonen durch sehr unterschiedliche wasserbezogene Gebäude für Wohnen, Ferien, Hafengewerbe, Gastronomie etc. als ökonomische Grundlage für die einmalige Maßnahme der Nooröffnung vorgeschlagen.
2. Entwicklung der Planung
2.1. Programm Stadtumbau West
Die Stadt Eckernförde hat sich 2004 zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West beworben.
2.2. Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
2006 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Eckernförde erarbeitet. Das ISEK ist Voraussetzung für die Bereitstellung von Fördermitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West.
2.3. Erste Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes 2008
Um die zentralen Funktionen eines modernen Mittelzentrums zu stärken, sind die im Rahmen des ISEK dargestellten Funktionsverluste aufzugreifen und planerisch zu bewältigen. Deshalb wurde 2007 die Fortschreibung und Erweiterung des städtebaulichen Rahmenplanes für die Innenstadt von Eckernförde beschlossen.
Die Unterlagen zur 1. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes finden Sie unter Gutachten und Konzepte.
2.4. Städtebauliches Gutachterverfahren für den Bereich Binnenhafen - Nooröffnung
Es fand ein zweistufiges Gutachterverfahren statt. Zunächst wurden zwölf Entwürfe ausgewählt, anschließend vier. Die Arbeitsgemeinschaft petersen pörksen partner aus Lübeck / Städtebau, Andresen aus Lübeck / Landschaftsarchitektur, Urbanus aus Lübeck / Verkehrsplanung, Knabe Ingenieure aus Hamburg / Wasserbau gewannen den Wettbewerb.
--> Konzept und Zusammenfassung als PDF-Download
2.5. Fortschreibung des Wettbewerbsentwurfes
Aus zwei Gründen erfolgte eine Fortschreibung des Wettbewerbsentwurfes: Es waren Änderungen erforderlich im Bereich der Verkehrsplanung. Des Weiteren waren die zwei vorhandenen Märkte Markant und Aldi in die Planung zu integrieren.
--> Fortgeschriebener Wettbewerbsentwurf Binnenhafen - Nooröffnung
2.6. Interfraktionelle Sitzungen
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2015 beschlossen, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe „Nooröffnung“ zu bilden mit dem Ziel, ein Nutzungskonzept als Grundlage für einen durchzuführenden Investorenwettbewerb zu erarbeiten.
Die interfraktionelle Arbeitsgruppe „Nooröffnung“ hat sich aus Vertretern der Politik, der Bürgervorsteherin und dem Bürgermeister zusammengesetzt.
Die Arbeitsgruppe wurde von Frau Dahmen / Sanierungsträger BIG-STÄDTEBAU GmbH beraten.
Es fanden insgesamt vier interfraktionelle Sitzungen statt.
Die zweite Sitzung wurde als Workshop mit externen Fachberatern durchgeführt.
Am 02.06.2015 wurden die Egebnisse im Rahmen Einwohnerversammlung vorgestellt.
2.7. Zweite Teilfortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes 2018
Aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen und dem Ergebnis des Bürgerentscheids zur Bebauung südlich der Gaehtjestraße war eine Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts für das Sanierungsgebiet "Nooröffnung" erforderlich. Diese erfolgte im Rahmen der vorliegenden 2. Teilfortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans 2018.
Die Unterlagen zur 2. Teilfortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes 2018 finden Sie unter Gutachten und Konzepte.
3. Bauleitplanung
3.1. Allgemein
Das Baugebiet wurde in vier Teile aufgeteilt. Für jeden der vier Bereiche wird ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert. Zunächst sind die Plangeltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 62 a "Reeperbahn - Noorstraße" und Nr. 62 b "Reeperbahn - Schulweg" zum Bebauungsplan Nr. 62 "Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg", zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Innenstadt" zusammengefasst worden. Der Bebauungsplan Nr. 62 "Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg", zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Innenstadt" wurde zwischenzeitlich wieder in zwei neue Teilbereiche aufgeteilt. Zudem wurden die Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 64 "Gaethjestraße - Vogelsang" und die dazugehörige 15. Flächennutzungsplan-Änderung mit einem Aufhebungsbeschluss beendet. Die Bebauungspläne Nr. 62 Teilbereich I und Nr. 65 sind bereits als Satzung in Kraft getreten. Die dazugehörigen Flächennutzungsplan-Änderungen (14. und 16. Änderung) sind vom Innenministerium genehmigt worden und wirksam.
--> Übersicht der Bebauungspläne zum Projekt «Binnenhafen/Nooröffnung«
Die aktuellen Sachstände zu den laufenden Bauleitplanverfahren im Bereich der Nooröffnung finden Sie hier:
3.2. Bebauungsplan Nr. 62 "Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg", zugleich 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 "Innenstadt" Teilbereich I i. V. m. der 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde
Stand: In Kraft getreten am 20.10.2017
--> 14. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes
--> Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 62 Teilbereich I finden Sie unter der Bebauungsplanübersicht.
3.3. Bebauungsplan Nr. 62 " Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg", zugleich 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 "Innenstadt" Teilbereich II i. V. m. der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde
Stand: In Kraft getreten am 01.04.2022
--> 17. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes
--> Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 62 Teilbereich II, zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 finden Sie unter der Bebauungsplanübersicht.
3.4. Bebauungsplan Nr. 64 "Gaehtjestraße - Vogelsang"
i. V. m. der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde
Stand: Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse durch Beschluss der Ratsversammlung vom 30.03.2017
3.5. Bebauungsplan Nr. 65 "Noorstraße - Burgwall"
i. V. m. der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde
Stand: In Kraft getreten am 17.04.2015
--> 16. Änderung der Neufassung des Flächennutzungplanes
--> Die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 65 finden Sie unter der Bebauungsplanübersicht.
4. Auslobungsunterlagen
Konzepte für die zukünftige Bebauung am Steindamm gesucht
Entwickelt wird ein lebendiges Quartier mit einer die Wasserfläche umgebenden Parkanlage und verkehrsberuhigten Straßenräumen als neuer Aufenthalts- und Wohnort in Innenstadtlage.
Eingebunden in den neuen Stadtraum ist entlang der Uferzonen an der Noorstraße und auf dem Steindamm eine vorrangig gewerbliche Neubebauung geplant, die das Nutzungsangebot zusätzlich erweitert.
Der zentralgelegene Bereich des Steindamms ist als Bindeglied von Innenstadt, Binnenhafen und dem Naturraum Windebyer Noor von besonderer Bedeutung als Stadtraum und Aufenthaltsort.
Für die zu entwickelnden Baufelder werden langfristig tragfähige Nutzungskonzepte sowie attraktive bauliche Lösungsvorschläge gesucht.
In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens können sich Interessierte durch Ihre Eignung und konzeptionelle Überlegungen für die zweite Stufe des Verfahrens bewerben.
Die Teilnehmenden der zweiten Stufe sind aufgefordert, durch grafische Darstellung und schriftliche Erläuterung die Qualitäten des Nutzungskonzepts sowie dessen Realisierungsfähigkeit aufzuzeigen.
Über den Zuschlag für die Grundstücke entscheidet die Qualität der eingereichten Unterlagen und nicht der Kaufpreis.
Die Vermarktungsfläche ist in drei Lose geteilt und umfasst insgesamt vier Baufelder.
Südlich der Noorstraße befindet sich ein Kerngebiet mit einer Fläche von ca. 1.530 m² und auf dem Steindamm drei Mischgebiete mit Grundstücksgrößen von ca. 170 bis 195 m².
Gefördert durch:
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© Städtebauförderung
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© MIB S-H