In hauptamtliche verwalteten Gemeinden leitet die hauptamtliche Bürgermeisterin oder der hauptamtliche Bürgermeister die Verwaltung der Gemeinde und führt die Gesetze aus.
In hauptamtliche verwalteten Gemeinden leitet die hauptamtliche Bürgermeisterin oder der hauptamtliche Bürgermeister die Verwaltung der Gemeinde und führt die Gesetze aus.