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Politik

Die Gemeinden sind die untersten Träger öffentlicher Verwaltung.
Sie handeln durch Organe, die monokratisch oder kollegial organisiert sind.
Die innere Gemeindeverfassung bezieht sich auf die Arbeit der Organe, ihre Aufgaben, ihre Bildung und Zusammensetzung und ihr Verhältnis zueinander. Organe sind in Städten die Stadtvertretung und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.
Für die innere Gemeindeverfassung gilt das verfassungsrechtlich gesicherte Demokratiegebot.
Danach muss das Volk eine Vertretung haben, die in unmittelbaren, gleichen, freien, geheimen und allgemeinen Wahlen gewählt wurde.