- Die Häusliche Krankenpflege wurde Ihnen ärztlich verordnet.
- Es gibt in Ihrem Haushalt niemanden, der Sie im erforderlichen Umfang pflegen oder versorgen könnte.
- für die Unterstützungspflege: Sie sind nicht pflegebedürftig mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5