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Schulentwicklungsplanung

Ziel einer kommunalen Schulentwicklungsplanung gemäß § 48 Absatz 1 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz ist, für eine schulische Infrastruktur zu sorgen, die der erwarteten Nachfrage gerecht wird, die durch Landesgesetze vorgegebene Schul­struktur sichert und die Entwick­lungsmöglichkeiten der Schulstruktur offen hält.
Planung der schulischen Infra­struktur heißt dabei, den erforderlichen Schulraum zur richtigen Zeit am richtigen Standort in pädagogisch sinnvollen Betriebsgrößen bereitzustellen.
Somit ist Schulentwicklungsplanung eine mittel- und langfristige Standort- und Betriebsgrößensicherungsplanung.

Am 15. März 2011 hat der Bildungsexperte Prof. Dr. Klaus Klemm seinen Entwurf für einen Schulentwicklungsplan für die Stadt Eckernförde der Öffentlichkeit vorgestellt. 
Nach der öffentlichen Beratung des Gutachtens in den politischen Gremien fasste die Ratsversammlung am 28. Juni 2011 den Beschluss zur Weiterentwicklung der städtischen Schullandschaft.

Die Schulentwicklungsplanung wird jedes Jahr durch Abgleich der prognostizierten und tatsächlichen Schülerzahlen mit entsprechenden Informationen in öffentlichen Sitzungen evaluiert, wobei auch schulgesetzliche Änderungen berücksichtigt werden.