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Was ist Bauleitplanung?

Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde.

 Bauleitpläne

Bauleitpläne sind

  • der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und
  • der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen (Planungshoheit der Gemeinde). Dieses ergibt sich aus der im Grundgesetz niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie, die den Gemeinden einräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft wahrzunehmen.

Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt. Im übrigen richtet sich die Aufstellung nach dem jeweils geltenden Landesrecht für den Erlass von gemeindlichen Satzungen.
Das Verfahren ist in seinen Grundzügen gleich für Flächennutzungspläne (vorbereitende Bauleitplanung) und Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan bedarf jedoch zusätzlich der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.

Rechtliche Grundlagen

 Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt.

Die Voraussetzung für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben u.a.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt.
Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet.

Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung Schleswig-Holstein) maßgebend.

Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.

Bundesgesetze

Die wichtigsten Gesetzestexte zum Thema Stadtplanung/Stadtentwicklung finden Sie  auf den Seiten vom Landesportal Bauleitplanung.