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Gutachten und Konzepte

 

Beherbergungskonzept

Mit dem Beschluss der Ratsversammlung vom 03.11.2022 des Beherbergungskonzeptes erhält die Stadt Eckernförde ein neues Instrumentarium, um die sehr dynamische Entwicklung des Beherbergungssektors in der Stadt in gewollte Bahnen zu steuern – ohne dabei gewollte Marktanpassungen gänzlich auszuschließen.

Einzelhandelsgutachten

Die politischen Gremien haben im Mai 2008 erstmalig die Aufstellung eines gesamtstädtischen Einzelhandelsgutachtens beschlossen, um die Einzelhandelsentwicklungen im Stadtgebiet steuern zu können. Das seit 2009 vorliegende „Gesamtstädtische Einzelhandelsgutachten für die Stadt Eckernförde“ diente Verwaltung und Politik bislang als Handlungsgrundlage und Entscheidungshilfe bei allen einzelhandelsrelevanten Vorhaben im Stadtgebiet.

Aufgrund aktueller, für die Einzelhandelslandschaft in Eckernförde bedeutender Einzelhandelsvorhaben wurde die Fortschreibung dieses ursprünglichen Einzelhandelsgutachtens erforderlich. Zudem bedurfte es einer Überprüfung und Aktualisierung der im bisherigen Gutachten genannten Potential- und Entwicklungsstandorte, des Branchenkonzeptes und der Auflistung der innenstadtrelevanten Sortimente. Auch die Aussagen zur Steuerung von Einzelhandel in den zentralen Versorgungsbereichen und an anderen Standorten bedurften aufgrund der veränderten Rechtsprechung in den letzten Jahren einer Anpassung.

Bei der in der Fortschreibung erfolgten Bestandsaufnahme des heutigen Einzelhandelsbesatzes und der daraus folgenden Angebotsanalyse wurden trotz des Wettbewerbes auf regionaler Ebene und der zunehmenden Bedeutung des Online-Handels eine Attraktivitätssteigerung und eine qualitative Verbesserung der Angebotsstrukturen festgestellt. Um vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Handels, des Wettbewerbsdrucks und des anhaltenden Strukturwandels langfristig eine gesunde Einzelhandelslandschaft in Eckernförde gewährleisten zu können, wurden aus der Angebotsanalyse Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen abgeleitet.

Damit die im Zusammenhang mit Bauleitplanungen vorgenommene Steuerung von Einzelhandelsvorhaben auf einer aktuellen und rechtssicheren Grundlage erfolgen kann, wurde die Fortschreibung und Evaluierung des Einzelhandelsgutachtens durch die Ratsversammlung im August 2021 beschlossen.

Integriertes Klimaschutzkonzept

Die Stadt Eckernförde hat Ende 2014 die Firma B.A.U.M. Consult beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Eckernförde ein gesamtstädtisches, integriertes Klimaschutzkonzept zu erstellen. Deutschland hat sich ambitionierte Ziele zur Energiewende und zum Klimaschutz vorgenommen. Beides gelingt nur, wenn Kommunen, Unternehmen und Bürger vor Ort ihren Beitrag leisten und gleichzeitig auch die Entwicklungschancen nutzen.
In einem ersten Schritt erfolgte im 1. Quartal 2015 die Ermittlung der Verbräuche von thermischer Energie, elektrischer Energie sowie Energie im Bereich Verkehr (Treibstoffe) in Verbindung mit der Erstellung einer Gesamtenergiebilanz sowie einer CO²-Bilanz. Aus diesen Ergebnissen heraus sind Potenzialanalysen für die Nutzung alternativer Energieformen sowie zur CO²-Minderung erstellt worden. In Verbindung mit zielgruppenspezifischen Maßnahmenkatalogen, einem Leitbild sowie eines Controlling-Systems ist das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Eckernförde von der Ratsversammlung am 15. Dezember 2015 abschließend beschlossen worden.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Die Ratsversammlung der Stadt Eckernförde hat in ihrer Sitzung am 09. November 2006 mit einem Grundsatzbeschluss dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Eckernförde zugestimmt.Das Konzept soll als Grundlage für das zukünftige Handeln von Politik, Verwaltung und der Eckernförder Bürgerinnen und Bürger dienen. Es wird aber auch als Voraussetzung benötigt, um Fördergelder aus dem Programm „Stadtumbau West“ erhalten und gezielt einsetzen zu können, damit sie den größten Nutzen für die Stadt bringen. Somit ist das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Grundlage für die Förderung von Stadtumbaumaßnahmen wie z. B. dem Projekt „Binnenhafen-Nooröffnung”.

Lärmaktionsplanung

Seit 2007 sind Gemeinden und Städte, die im Einflussbereich einer Hauptlärmquelle liegen, generell verpflichtet, eine Lärmminderungsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie aufzustellen und regelmäßig im 5-jährigen Turnus zu aktualisieren. Die Lärmminderungsplanung wird durch eine Lärmkartierung, in der die bestehende Schallausbreitung der Hauptlärmquellen ermittelt wird, und eine daran anschließende Lärmaktionsplanung mit Vorschlägen für verbessernde Maßnahmen realisiert. Während in der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung im Jahr 2008 nur Hauptverkehrsstraßen mit einer jährlichen Kraftfahrzeugbelastung von > 6 Millionen Fahrzeugen betrachtet werden mussten, sind ab der zweiten Stufe dann bereits alle Straßen mit einer Verkehrsbelastung > 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (etwa  8.200 Kfz pro Tag) zu betrachten.
Die Unterlagen sowie die beschlossenen Lärmaktionsplanungen finden Sie hier:

Leitfaden für die Innenstadt Eckernförde

Die Ratsversammlung der Stadt Eckernförde hat in ihrer Sitzung am 09. November 2006 mit einem Grundsatzbeschluss dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Eckernförde zugestimmt.Das Konzept soll als Grundlage für das zukünftige Handeln von Politik, Verwaltung und der Eckernförder Bürgerinnen und Bürger dienen. Es wird aber auch als Voraussetzung benötigt, um Fördergelder aus dem Programm „Stadtumbau West“ erhalten und gezielt einsetzen zu können, damit sie den größten Nutzen für die Stadt bringen. Somit sind die Leitlinien für die Innenstadt Grundlage für die Förderung von Stadtumbaumaßnahmen wie z. B. dem Projekt „Binnenhafen-Nooröffnung”.

Masterplan Küste

Der von der Ratsversammlung am 27. Mai 2017 beschlossene Masterplan Küste enthält Vorschläge und Maßnahmen zum Hochwasserschutz und der Küstensicherung. Ferner ist er eine übergeordnete Planung für zum Beispiel den Bebauungsplan Nr. 70 (Inkommunalisierung von Wasserflächen) und dem Hafenkonzept.

Weitere Informationen zum Hochwasserschutz finden Sie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums und auf den Hochwasserrisiko- sowie Hochwassergefahrenkarten für Schleswig-Holstein.

ÖPNV-Konzept

Aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzwesen vom 15.05.2017 wurde von einem Fachbüro -unter Berücksichtigung der vorhandenen Vorschriften- ein ÖPNV-Konzept erarbeitet.
Das ÖPNV-Konzept beinhaltet neben Hervorhebung der bisherigen Stärken und Schwächen des bisherigen Systems, die Umsetzung der kurzfristigen Anbindung des Wohngebietes Schiefkoppel sowie die Herausarbeitung eine Vorzugsvariante, die die Verbesserung der derzeitigen Schwächen darstellt.
Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgte unter enger Abstimmung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde als Träger des ÖPNV, dem Stadtverkehr Eckernförde als Inhaber der Konzession für das Stadtgebiet und dem Nahverkehrsverband Schleswig-Holstein Nah.SH.
Die Erarbeitung des Konzeptes wurde zudem vom Arbeitskreis ÖPNV begleitet, der das Konzept am 25.02.2019 zustimmend zur Kenntnis genommen hat.
In den öffentlichen Sitzungen des Arbeitskreises ÖPNV am 13.11.2018 und 25.02.2019 wurde den Bürgern und Bürgerinnen die Möglichkeit gegeben, Fragen und Anmerkungen vorzubringen.
Das Konzept wurde abschließend vom Ausschuss für Wirtschaft und Finanzwesen am 18.03.2019 und der Ratsversammlung am 28.03.2019 beschlossen.

Parkraumkonzept

Der Entwurf des Parkraumkonzeptes wurde im Bauausschuss am 02.07.2014 erörtert und zur Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit beschlossen.
Die Stadt Eckernförde überprüft derzeit das städtische Parkraumangebot, um dieses an die laufende Stadtentwicklung zukunftsorientiert anzupassen. Hierzu wurde ein Parkraumkonzept (Stand 12.06.2014) erarbeitet, in dem die maßgeblichen Kriterien betrachtet werden.
Das Konzept kann hier oder innerhalb der Öffnungszeiten im Rathaus, Bauamt (214) eingesehen werden.
Die endgültige Fassung des Parkraumkonzepts wurde dem Bauausschuss am 04.03.2015 beschlossen.
Eine abschließende Beschlussfassung durch die Ratsversammlung steht noch aus.

Radverkehrskonzept

Basierend auf aktuellen Novellierungen der Straßenverkehrsordnung, der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, aktuellen Urteilen in der Rechtsprechung sowie dem Wunsch zur Attraktivitätssteigerung des bestehenden Radwegenetzes wurde im Bau- und Umweltausschuss am 26.11.2011 die Erarbeitung eines Radverkehrskonzeptes beschlossen. Über Fragebögen, eine erste Beteiligung ausgewählter Träger öffentlicher Belange, Durchführung eines Arbeitskreises und einer darauf folgenden erneuten öffentlichen Beteiligung einschließlich einem erweiterten Kreis fachkundiger Träger öffentlicher Belange, wurde eine Abschlussversion erstellt und vom Bauausschuss am 28.10.2014 sowie von der Ratsversammlung am 03.11.2014 beschlossen.

Das Radverkehrskonzept finden Sie hier:

Rahmenplan Innenstadt

Die Ratsversammlung hat am 28. April 2008 die 1. Fortschreibung und Erweiterung des Rahmenplanes aus dem Jahr 1986 beschlossen. Der Schwerpunkt des Rahmenplanes 2008 liegt in der Beschreibung von Konzepten und Handlungsvorschlägen in den Randbereichen der Innenstadt. Allgemein zusammengefasst werden dabei die Ziele einer Einbindung der Innenstadt an das Erholungsgebiet Noor untersucht und Ideen zu Umnutzungen - insbesondere im Hafenumfeld und im südlichen Bereich der Innenstadt - vorgeschlagen.

Die 1. Fortschreibung des Rahmenplanes finden Sie hier:

Die Unterlagen der 2. Fortschreibung des Rahmenplanes finden Sie hier:

Stadtbildanalyse

Die Stadt Eckernförde lässt seit Sommer 2012 sukzessive Stadtbildanalysen für Teilbereiche der Eckernförder Innenstadt sowie Borby erstellen, um deren Nutzungs- und Bebauungsstrukturen im Rahmen von Quartiersuntersuchungen durch eine externe Architektin zu analysieren. Ziel dieses Prozesses ist die Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges zum weiteren Umgang mit den Quartieren sowie als Grundlage für die künftigen Entscheidungen über mögliche Bebauungspläne. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird für Teilgebiete der Eckernförder Innenstadt sowie für Borby eine detaillierte Bestandsanalyse durchgeführt, auf deren Basis Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen in den folgenden Rubriken gegeben werden können:

  • Städtebaulichen Typologien
  • Gestaltung/Material/Denkmalpflege
  • Nutzungen
  • Verkehr, Stell- und Parkplätze
  • Grün- und Freiflächen

Einen Übersichtsplan über die Aufteilung des betroffenen Stadtgebietes in die vorgesehenen Quartiere finden Sie hier:

Abgeschlossene Quartiersuntersuchungen

Folgende Quartiersuntersuchungen sind bereits durch das Büro Zastrow und Zastrow fertiggestellt sowie im Bauausschuss der Stadt Eckernförde öffentlich vorgestellt worden und können hier digital eingesehen werden:

Tourismuskonzept

m Auftrag der Stadt Eckernförde haben das dwif und Tourismuszukunft gemeinsam mit politischen Vertreterinnen und Vertretern, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Eckernförde Touristik und Marketing GmbH (ETMG) im Zeitraum April 2018 bis August 2019 daher das
Tourismuskonzept Eckernförde 2030 erarbeitet.
Einen wesentlichen Bestandteil bildete von Beginn an die umfassende Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner im gesamten Prozess, in dem Transparenz und Partizipationsmöglichkeiten somit die beiden Leitprinzipien bildeten. Den vollständigen Entwicklungsprozess zum Tourismuskonzept hat die ETMG hat auf ihrer Website veröffentlicht.

Das umfangreiche neue Tourismuskonzept Eckernförde 2030 bildet die Grundlage für die weitere touristische Entwicklung Eckernfördes.
Es identifiziert vier Handlungsfelder und stellt für jedes Feld zahlreiche Maßnahmen in unterschiedlicher Priorität vor, welche in den nächsten Jahren für die ETMG und die Stadt maßgeblich sein werden.

Das Tourismuskonzept hat die Ratsversammlung am 30. September 2020 beschlossen.

Verkehrskonzept

Im Rahmen der bestehenden und zukünftigen Verkehrsentwicklungen, städtebaulichen Rahmenbedingungen und weiterer verkehrlicher Bedingungen im Stadtgebiet wurde für die öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet ein Verkehrskonzept aufgestellt. Dieses wird fortlaufend bei Bedarf aktualisiert. In 2004 wurde letztmalig ein umfassendes Verkehrskonzept erarbeitet und von der Ratsversammlung gebilligt. Im Jahr 2012 erfolgte dann eine Aktualisierung des Planwerkes. Das beschlossene Radverkehrskonzept sowie das sich derzeit in Bearbeitung befindende Parkraumkonzept sind ebenfalls Bestandteil dieses Verkehrskonzeptes.

Wohnraumversorgungskonzept

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der dynamischen Stadtentwicklung hat die Stadt Eckernförde im Jahr 2012 die Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg  beauftragt, das Wohnraumversorgungskonzept zu aktualisieren. Die Analysen und Prognosen aus dem Jahr 2006 sollen mit der Fortschreibung um die Entwicklungen der letzten Jahre ergänzt und auf den aktuellen Stand gebracht werden. Damit erhält die Stadt Eckernförde eine fundierte Grundlage für zukünftige wohnungsmarkt- und stadtentwicklungspolitische Entscheidungen.
In der Einwohnerversammlung am 3. Dezember 2013 wurde diese Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes für die Stadt Eckernförde den Einwohnerinnen und Einwohnern in der Stadthalle präsentiert.


Den Vortrag der Einwohnerversammlung sowie das vollständige Gutachten der Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg finden Sie hier: