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Soziale Hilfen

Im Folgenden werden einzelne Leistungen des Staates zur Hilfe in sozialen Schwierigkeiten aufgeführt und erläutert.
Die entsprechenden Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen und einen Downloadbereich für Formulare finden Sie in den Aufgabenbeschreibungen.

1. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige Personen zwischen dem 15. Lebensjahr und dem Erreichen der Altersgrenze für den Bezug der Regelaltersrente.

Weitere Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

2. Sozialhilfe

  1. Hilfe zum Lebensunterhalt
    Anspruchsberechtigt sind Personen bis zum Erreichen der Altersgrenze für den Bezug der Regelaltersrente, bei denen durch den Rentenversicherungsträger eine zeitlich befristete Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde. 
    Weitere Informationen zur Hilfe zum Lebensunterhalt 


  2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    Anspruchsberechtigt sind volljährige Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder Personen, die die Altersgrenze für den Bezug der Regelaltersrente erreicht haben.
    Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

3. Wohngeld

Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens, gibt es die Möglichkeit, Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss zu beantragen.
Weitere Informationen zum Wohngeld

4. Weitere Soziale Hilfen

5. Leistungen für Bildung und Teilhabe

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten.
Eltern haben die Möglichkeit vom Staat zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beantragen.
Ein Recht auf diese Unterstützung haben alle Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Bezieher des Kinderzuschlags.
Weitere Informationen zum Bildungspaket