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Planungs- und Gestaltungsbeirat der Stadt Eckernförde

Mit Beschluss vom 18. Februar 2013 hat die Eckernförder Ratsversammlung die Einrichtung eines Planungs- und Gestaltungsbeirates für die Stadt Eckernförde beschlossen.
Gleichzeitig wurde eine Geschäftsordnung für den Planungs- und Gestaltungsbeirat erlassen.

Aufgaben des Beirates

Der Beirat hat die Aufgabe, sich nach Beschluss zur Befassung durch den Bauausschuss oder nach Aufforderung durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister zu allen stadtgestalterischen und wichtigen Fragen der Stadtentwicklung gutachterlich zu äußern und damit die Entscheidungsgremien der Stadt und die Verwaltung bei ihren Entscheidungen zu beraten.

Der Beirat wird insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:

a)  Abgabe von Empfehlungen zu allen stadtbildrelevanten Bauvorhaben

b)  Abgabe von Empfehlungen zu Ausnahmen und Befreiungen von bestehenden Satzungen

c)  Mitwirkung und Beratung bei der Aufstellung von Satzungen mit baurechtlichen Inhalten

d)  Mitwirkung bei der Aufstellung von informellen Planungen

e)  Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerben / Gutachterverfahren

f)   Mitwirkung und Beratung von Fachplanungen mit Bedeutung für das Stadtbild (Landschafts- und Grünflächenplanung, Verkehrsplanung)

Darüber hinaus soll der Beirat Anregungen geben zur Aufnahme von sinnvollen bzw. erforderlichen Planungsaktivitäten.

Zusammensetzung des Planungs- und Gestaltungsbeirates

Nach § 2 der Geschäftsordnung setzt sich der Planungs- und Gestaltungsbeirat wie folgt zusammen:

  1. Eine Stadtplanerin / ein Stadtplaner mit der Qualifikation einer Fachpreisrichterin / eines Fachpreisrichters entsprechend der Richtlinien für Planungswettbewerbe
  2. Eine Landschaftsplanerin / ein Landschaftsplaner mit der Qualifikation für Fachpreisrichterinnen / Fachpreisrichter nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe
  3. Drei Architektinnen / Architekten der Fachrichtung Hochbau/Architektur mit der Qualifikation für Fachpreisrichterinnen / Fachpreisrichter nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe

An den Beiratssitzungen nehmen außerdem teil:

  1.  die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister
  2.  die Leiterin/der Leiter des Bauamtes der Stadt Eckernförde bzw. die Vertreterin/der Vertreter

Sitzungstermine

Der Beirat tagt in der Regel vierteljährlich.

Die Sitzungstermine werden mit den Tagesordnungspunkten in der Tagespresse und im Ratsinformationssystem der Stadt bekannt gegeben.