Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
In Schleswig-Holstein erlaubt die Bäderregelung die Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen.
Ab 15. März bis 31. Oktober kann auch in Eckernförde wieder sonntags zwischen 11 und 17 Uhr eingekauft werden.
Die Bäderregelung gilt zusätzlich vom 17. Dezember bis 08. Januar.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Karfreitag und der 25. Dezember.
Am 01. Mai ist der Verkauf nur dann erlaubt, wenn die Verkaufsstelleninhaberin / der Verkaufsstelleninhaber unter Freistellung aller Mitarbeiter/innen den Verkauf persönlich durchführt.
Am Ostersonntag dürfen Verkaufsstellen nur in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr öffnen.
Zusätzliche verkaufsoffene Sonntage
Die vom Wirtschaftskreis Eckernförde beantragten zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage (außerhalb der Sonntagsöffnungen im Rahmen der Bäderregelung) sind genehmigt worden.
Danach können die Eckernförder Gewerbetreibende ihre Geschäfte am Sonntag, 2. März 2025 sowie am Sonntag, 2. November 2025 für jeweils fünf Stunden von 12 bis 17 Uhr öffnen.