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Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes auf Landes-, Regional- und Gemeindeebene zu ermitteln und darzustellen (§ 4 (1) Landes-naturschutzgesetz Schleswig-Holstein). Abweichungen von der Ergebnissen der Landschaftsplanung sind nur zulässig, wenn dadurch die Ziele des Naturschutzes nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt werden oder andere Belange bei der Abwägung den Belangen des Naturschutzes bei Würdigung aller Umstände im Range vorgehen
(§ 4 (3) LNatSchG).

Landschaftspläne

Landschaftspläne verschiedener hierarchischer Stufen sind jeweils entsprechenden Raumordnungs- und Bauleitplänen zugeordnet:

  • Das (landesweite) Landschaftsprogramm ist nach Abwägung in die Raumordnungspläne zu übernehmen
    (§ 4 a LNatSchG).
  • Die für 5 schleswig-holsteinische Planungsräume aufzustellenden Landschaftsrahmenpläne sind in die entsprechenden Regionalpläne zu übernehmen (§ 5 LNatSchG).
  • Die durch die Gemeinden aufzustellenden (das jeweilige Gemeindegebiet überplanenden) Landschaftspläne sind in die entsprechenden Flächennutzungspläne zu übernehmen, ebenso wie die Gemeindegebietsteile betrachtenden Grünordnungspläne in die Bebauungspläne zu übernehmen sind. Abweichungen bei der Übernahme bedürfen der Genehmigung (§ 6 LNatSchG).

Landschaftsplan der Stadt Eckernförde

Der Landschaftsplan der Stadt Eckernförde basiert auf einer 1984/85 durchgeführten Gemeindeumwelterhebung, die eine Umkehr der Stadtentwicklungsrichtung empfohlen hatte und wurde 1992 durch die Ratsversammlung der Stadt Eckernförde beschlossen.

1993 waren die Kernaussagen des Landschaftsplanes Gegenstand einer umfassenden Änderung des Flächennutzungsplanes. Seitdem nähert sich die Stadt Eckernförde konsequent der Umsetzung des mit dem Flächennutzungsplanes nahezu deckungsgleichen Landschaftsplanes an. Abweichungen von der Zielplanung sind nur in sehr wenigen und nicht bedeutsamen Fällen erfolgt.

Die Konkretisierung der Landschaftsplanung erfolgte bislang in einem guten Dutzend von Grünordnungsplänen, die jeweils den Planungsrahmen für Bebauungspläne bildeten. Durch die frühzeitige Grünordnungsplanung und entsprechende Vorgaben für die Bebauungsplanung gelingt es der Stadt Eckernförde, Baugebiete so in die Landschaft einzufügen, dass optimaler Schutz für Natur- und Landschaft mit hohem Erlebnis- und Erholungswert der wohnungsnahen Landschaft einhergeht. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen für Bebauung sind auf diese Weise jeweils Schritte zur Verwirklichung des im Landschaftsplan entwickelten, landschaftsökologischen Konzeptes.