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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/1 "Wulfsteert"

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den Bereich:

  • im Norden: durch die Straße Wulfsteert und die nördlichen Grenzen der Grundstücke Wulfsteert 47 und 49,
  • im Osten: durch die östliche Grundstücksgrenze der Ladenzeile der Gebäude Wulfsteert 31-32,
  • im Süden: durch die nördliche Grundstücksgrenze der Sprottenschule,
  • im Westen: durch die westliche Grundstücksgrenze des Fußweges am Kindergarten.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha, es ist im anliegenden Übersichtsplan abgebildet. 

Geltungsbereich 1. Änderung B-Plan Nr. 14/1
Geltungsbereich 1. Änderung B-Plan Nr. 14/1


Planungsziel

Mit der Aufstellung der Bauleitpläne werden folgende Planungsziele verfolgt:

Städtebauliches Ziel ist, eine Nachverdichtung in dem Bereich Wulfsteert zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere die vorhandene Baulücke durch ein mehrgeschossiges integratives Wohnprojekt bebaut werden.


Verfahrensstand

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/1 der Stadt Eckernförde wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind nicht vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.05.2022durch die Ratsversammlung der Stadt Eckernförde gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.05.2022 im Amtsblatt bekannt gemacht.



14.02.2023