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6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/7.1 "Jungfernstieg Ost"

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den Bereich nordöstlich der Altstadt. Es wird im Norden begrenzt durch den Geltungsbereich des B- Planes Nr. 60 ‚Jungfernstieg Nord – Hafenspitze, zugleich 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/7.1‘, im Osten durch den Küstenbereich mit seinen Strandflächen, im Süden durch den B- Plan Nr. 67 ‚südöstlicher Jungfernstieg‘ und im Westen durch die Verkehrsfläche der Straße ‚Jungfernstieg‘.

Das Plangebiet liegt in der Flur 10 und 11, Gemarkung Eckernförde, und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: durch die nördliche und westliche Grenze des Wohngrundstücks Jungfernstieg 100-106 (Flurstück 68/13, Flur 10), durch die südliche Fassade des Parkhauses, durch die nördliche Grenze des Flurstücks 68/12 und 77/12 Flur 10 und einen Teilabschnitt der Verkehrsfläche Jungfernstieg (Flurstück 277)
  • im Osten: durch die Promenade An de Dang und dem Strandabschnitt (Flurstück 1/39 Flur 11 teilw.)
  • im Süden: durch die westliche, nördliche und östliche Flurstückgrenze des Flurstücks 50/6 und der nördlichen und der östlichen Flurstückgrenze des Flurstücks 1/28 sowie die nördliche Grenze des Flurstücks 1/36 und 410 Flur 11
  • im Westen: durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Verkehrsfläche ´Jungfernstieg´


Der genaue Verlauf des räumlichen Geltungsbereichs ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich. Das Plangebiet weist eine Flächengröße von 3,1 ha auf.

Geltungsbereich B-Plan Nr. 4/7.1 6. Änderung
Geltungsbereich B-Plan Nr. 4/7.1 6. Änderung




Planungsziel

Mit der Aufstellung der Bauleitpläne werden folgende Planungsziele verfolgt:

Zur Sicherung des Dauerwohnraums sowie zum dauerhaften Fortbestand eines lebendigen und ganzjährig attraktiven Wohnquartiers sollen mit der 6. Änderung des B- Planes Nr. 4/7.1 Ferienwohnungen gem. §13a BauNVO zukünftig unter Beachtung des Bestandsschutzes ganzheitlich ausgeschlossen werden. Gegebenenfalls werden Festsetzungen nach § 1 Abs. 10 BauNVO getroffen. Die allgemeine Zweckbestimmung des Plangebietes sowie die übrigen Festsetzungen des B- Planes Nr. 4/7.1 in der derzeitigen Ausgestaltung sollen jedoch weiter bestehen bleiben. Es soll lediglich eine Feinsteuerung durch Ergänzungen der textlichen Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung erfolgen

Verfahrensstand

Der Bebauungsplan Nr. 4/7. (6. Änderung)  der Stadt Eckernförde wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) im einfachen Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind nicht vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 03.11.2022 durch die Ratsversammlung der Stadt Eckernförde gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.11.2022 im Amtsblatt der Stadt Eckernförde bekanntgemacht.



14.02.2023