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Sozialpass

Angebote und Vergünstigungen für Inhaber des Sozialpasses der Stadt Eckernförde

Allgemeine Informationen

Dank der Unterstützung vieler Vereine und Institutionen erhalten Inhaber eines Sozialpasses der Stadt Eckernförde bereits seit vielen Jahren Ermäßigungen und Vergünstigungen für sportliche, kulturelle und andere Veranstaltungen.

Der Sozialpass wird auf Antrag für das Kalenderjahr ausgestellt, indem er beantragt wurde und ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.

Eventuelle Preiserhöhungen aufgrund konjunktureller Entwicklung sind der bzw. dem jeweiligen Veranstalter/in vorbehalten.

Die Inhalte beruhen auf den Angaben der jeweiligen Anbieterinnen und Anbieter. Für die Vollständigkeit und die korrekte Wiedergabe der Angaben wird keine Gewähr übernommen.

Wann kann ich den Sozialpass erhalten?

Eckernförder Einwohnerinnen und Einwohner, die über ein geringes Einkommen verfügen, können im Rathaus, im Sozialamt einen Sozialpass erhalten. Dieses sind z. B. Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung sowie Personen, die aufgrund einer kleinen Rente oder eines Bezuges von Wohngeld unter die Einkommensgrenze in Anlehnung des § 85 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) fallen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • gültigen Personalausweis
  • Leistungsbescheid des Sozialhilfeträgers oder Unterlagen bezüglich Ihrer finanziellen Verhältnisse