Inhalt

Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Leistungsnummer: 99108013005000

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) einzuholen.

Sofern Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, kann neben der Erlaubnis für die Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung erforderlich werden.

Gegebenenfalls sind auch Richtlinien des Ortsrechts (kommunale Satzungen) zu berücksichtigen.

Allgemeine Informationen zur Aufgabe

Ausnahmen von den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung bedürfen der Erlaubnis:

- Erlaubnisse für Baustellen im öffentlichen Straßenraum
- Parkausweise für gehbehinderte Fahrzeugführer
- Ausnahmen von bestehenden Verboten für Handwerker

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

formloser Antrag

Gebühren / Preise

15 bis 100 Euro

Rechtsgrundlage

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Teaser

Jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes bedeutet, muss genehmigt werden (Sondernutzungserlaubnis).