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Unverständliche Baustelle / Strassenlampe

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 12.03.2024

Jungmannufer 14, 24340 Eckernförde

Am 1.3. wurden an der Straße Jungmannufer vor dem Haus Liliencronweg 1 (ehemals Jungmannufer 16) ein Loch ausgegraben und eine Straßenlaterne an dem Loch installiert, das den Fußweg beleuchtet. 1. Nach den Bauarbeiten sind im Haus Liliencronweg 1 und Liliencronweg 3 alle Internet-Anschlüsse über DSL (Telefonnetz) ausgefallen und Techniker mussten kommen, um die Leitungen neu zu schalten. 2. Die Strassenlampe passt nicht in das Bild. Alle anderen Strassenlampen stehen am Radweg und beleuchten diesen und die Strasse. Die neu installierte Lampe ist deutlich niedriger und beleuchtet das Loch / den Fußweg. 3. Die neue Strassenlampe hat anscheinend dasselbe Leuchtmittel wie die höheren Strassenlampen. Mit dem geringeren Abstand zum Boden ist sie so hell, dass sie im Vorbeigehen extrem blendet. Was ist der Sinn dieser Lampe? Muss sie dort stehen oder wird sie wieder abgebaut. Wenn sie benötigt wird, kann sie in der Leuchtkraft runtergeregelt werden und muss sie dort stehen, wo sie installiert wurde? Warum werden die Anwohnenden nicht vorher über die Maßnahme informiert und wie lässt es sich vermeiden, dass das für einige Anwohnenden lebensnotwendige Internet (Notfallknopf) bei einer solchen Baumaßnahme nicht ausfällt?

Kategorie: Beleuchtung

Bearbeitung

12.03.2024 14:34
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Von einem Anlieger wurde die unzureichende Ausleuchtung des Geh und Radweges in dem genannten Bereich aufgrund des dortigen Baumbestandes thematisiert. Aufgrund dieser Einschätzung wurde die Stadtwerke Eckernförde GmbH (SWE) als Betreiberin der öffentlichen Beleuchtungseinrichtung beauftragt, den Sachverhalt zu prüfen. Diese Überprüfung bestätigte die Einschätzung dieses Anliegers für den Geh und Radweg in dem betreffenden Bereich. Der von der SWE gewählte Standort wurde durch eine Lichtpunktberechnung nach DIN 13201 festgelegt. Es wurde eine Leuchte ausgewählt, die speziell für die Ausleuchtung eines Geh- und Radweges vorgesehen ist. Mit der Setzung der Leuchte durch die SWE kommt die Stadt ihrer gesetzlich vorgegebenen Verkehrssicherungspflicht nach.
11.03.2024 10:01
Status: In Bearbeitung

11.03.2024 07:48
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Vielen Dank für Ihre Information.

Ich habe Ihr Anliegen an die Bauverwaltung weitergeleitet.

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