Resolution zur Deponie an der B 76
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Die Stadt fordert das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein auf, das jetzige Kiesabbau- und mögliche Deponiegebiet östlich des Bültsees endlich seiner Bedeutung entsprechend in das Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem einzubeziehen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz sind Regionalpläne aus dem Raumordnungsplan für das Landesgebiet zu entwickeln.
Trotz der besonderen ökologischen Potentiale auf ehemaligen Kiesabbauflächen wurde beim vorliegenden Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II versäumt, die sicherschöpfenden Kiesabbauflächen mit auslaufender Genehmigung als Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft und den Biotopverbund vorzusehen.
Hier ist die aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplans aus dem Jahr 2021 zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich der Grundsätze der Raumordnung wie Vorbehaltsgebieten.
Die sich erschöpfenden Kiesabbauflächen mit auslaufender Genehmigung sind als besonders geeignetes Entwicklungsgebiet für den Biotopverbund und als Pufferzone für die benachbarte Schutzgebietskulisse zu identifizieren.
Die benannten Areale eignen sich aufgrund einer Akkumulation naturschutzfachlicher Wertigkeiten in besonderem Maße, in das Biotopverbundsystem eingebunden zu werden.
Der vorgelegte Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplans kommt in diesem Punkt den Zielsetzungen aus Landesentwicklungsplan und Landschaftsprogramm nicht nach.
Nach Auffassung der Stadt Eckernförde ist dieser Punkt im weiteren Verfahren zu korrigieren.
Das durchgeführte Raumordnungsverfahren beschränkte sich auf wenige, ausschließlich vom Betreiber selbst ausgewählte Standorte.
Die Stadt Eckernförde fordert die Landesregierung auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter zu entwickeln.
Eine zeitgemäße Deponieplanung würde eine ergebnisoffene Untersuchung idealerweise des gesamten Landes nach geologischen, hydrologischen und biowissenschaftlichen Erkenntnissen voraussetzen.
Höchstmögliche Sicherheit und geringstmögliche Beeinträchtigung für Mensch und Natur müssen die Auswahlkriterien sein.