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Definition der Gleichstellungsarbeit

Die Gleichstellung der Geschlechter ist nicht mit Gleichberechtigung oder Gleichbehandlung zu verwechseln.

Gleichberechtigung hat die juristische Gleichbehandlung zum Ziel (wie gleiches Wahlrecht für Männer und Frauen).

Gleichbehandlung meint die Vermeidung von direkter oder indirekter Diskriminierung (wie gleiches Geld für gleiche Arbeit).

Gleichstellung beschreibt einen Zielzustand, in dem die Möglichkeiten zur Teilhabe in allen Bereichen des Lebens gleich verteilt sind.

Das bedeutet, dass Frauen und Männer in allen Lebensbereichen die gleichen Zugangschancen, Rechte, Pflichten und Möglichkeiten haben.
Das gilt zum Beispiel für die Erwerbsarbeit, die Sorgungsarbeit für Haushalt und Kinder, den Einfluss auf Gesellschaft, Wirtschaft und Politik und die körperliche Unversehrtheit.

Die Gleichstellungsarbeit ist darauf ausgerichtet, den Ist-Zustand dem Ziel-Zustand anzunähern.
Sie umfasst daher alle Maßnahmen, die darauf hinwirken, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht gleichwertige Teilhabe- und Einflussmöglichkeiten haben. Gleichstellung betrifft (fast) alle Bereiche.