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Gewerbe ummelden

Leistungsnummer: 99050012071000

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Eckernförde verlegt, muss dies dem Amt für Ordnungs- und Sozialwesen der Stadt Eckerförde gleichzeitig anzeigen.
Das Gleiche gilt auch, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  •  Ausweisdokument in Form von Personalausweis, Reisepass o. ä.
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • Handwerkskarte bei Erweiterung der Tätigkeit um ein Handwerk
  • Erlaubnis bei Erweiterung der Tätigkeit um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit

Die Gewerbeummeldung sollte persönlich erfolgen, kann aber auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Hierzu muss auch der Personalausweis der/des Meldenden vorgelegt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlegung des Betriebes innerhalb von Eckernförde/die Erweiterung oder Änderung der Tätigkeit muss spätestens an dem Tag, ab dem die Änderung gelten soll angezeigt werden.

Gewerbeummeldung Anträge/Formulare

Ein Online-Formular für die Gewerbeummeldung finden Sie auf den Internetseiten des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein (EASH).

Gerne können Sie hierzu auch die SachbearbeiterInnen im Ordnungsamt kontaktieren.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gewerbeummeldung kostet 25 Euro. 

Mit postalischem Schriftverkehr kostet sie 30 Euro.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Wenn Sie den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort innerhalb des Zuständigkeitsbezirks Ihrer Gemeinde verlegen wollen, Ihr Name als Gewerbetreiber sich geändert hat oder Sie künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten wollen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Onlinedienste

Voraussetzungen

Einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu:

  • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde
  • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen Der Name der oder des Gewerbetreibenden ändert sich.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular Gewerbe-Ummeldung (GewA 2)
  • Nachweis der Identität, zum Beispiel
    • Kopie Personalausweis
    • Kopie Reisepass 
    • Meldebescheinigung
  • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
  • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Bearbeitungsdauer

Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Empfangsbescheinigung

  • bei persönlicher Vorsprache: sofort
  • bei schriftlicher Ummeldung oder Online-Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen

Ansprechpunkt

Wichtiger Hinweis :

Für die Gewerbeummeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Urheber

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