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Gewerbe ummelden

Leistungsnummer: 99050012071000

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Eckernförde verlegt, muss dies dem Amt für Ordnungs- und Sozialwesen der Stadt Eckerförde gleichzeitig anzeigen.
Das Gleiche gilt auch, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  •  Ausweisdokument in Form von Personalausweis, Reisepass o. ä.
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • Handwerkskarte bei Erweiterung der Tätigkeit um ein Handwerk
  • Erlaubnis bei Erweiterung der Tätigkeit um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit

Die Gewerbeummeldung sollte persönlich erfolgen, kann aber auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Hierzu muss auch der Personalausweis der/des Meldenden vorgelegt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlegung des Betriebes innerhalb von Eckernförde/die Erweiterung oder Änderung der Tätigkeit muss spätestens an dem Tag, ab dem die Änderung gelten soll angezeigt werden.

Gewerbeummeldung Anträge/Formulare

Ein Online-Formular für die Gewerbeummeldung finden Sie auf den Internetseiten des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein (EASH).

Gerne können Sie hierzu auch die SachbearbeiterInnen im Ordnungsamt kontaktieren.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gewerbeummeldung kostet 25 Euro. 

Mit postalischem Schriftverkehr kostet sie 30 Euro.

Rechtsgrundlage

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Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Online-Dienste

Verfahrensablauf

Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

  • Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
  • Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
  • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
  • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
  • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

Voraussetzungen

  • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
  • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
  • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
  • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
  • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
  • Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..