Inhalt

Gewerbe ummelden

Leistungsnummer: 99050012071000

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Eckernförde verlegt, muss dies dem Amt für Ordnungs- und Sozialwesen der Stadt Eckerförde gleichzeitig anzeigen.
Das Gleiche gilt auch, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  •  Ausweisdokument in Form von Personalausweis, Reisepass o. ä.
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • Handwerkskarte bei Erweiterung der Tätigkeit um ein Handwerk
  • Erlaubnis bei Erweiterung der Tätigkeit um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit

Die Gewerbeummeldung sollte persönlich erfolgen, kann aber auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Hierzu muss auch der Personalausweis der/des Meldenden vorgelegt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlegung des Betriebes innerhalb von Eckernförde/die Erweiterung oder Änderung der Tätigkeit muss spätestens an dem Tag, ab dem die Änderung gelten soll angezeigt werden.

Gewerbeummeldung Anträge/Formulare

Ein Online-Formular für die Gewerbeummeldung finden Sie auf den Internetseiten des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein (EASH).

Gerne können Sie hierzu auch die SachbearbeiterInnen im Ordnungsamt kontaktieren.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gewerbeummeldung kostet 25 Euro. 

Mit postalischem Schriftverkehr kostet sie 30 Euro.

Rechtsgrundlage

Teaser

Sie verlegen den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort in der zuständigen Gemeinde? Oder bieten Sie künftig zusätzliche andere Waren oder Leistungen an, die für das derzeit angemeldete Gewerbe unüblich sind? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. 
 

Online-Dienste

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren ummelden. 

  • Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Ummeldung“ - GewA 2 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
  • Das Formular „GewA 2“ liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Ummeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
  • Die zuständige Stelle kann bei  elektronischer Ummeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
  • Für den Empfang Ihrer Gewerbeummeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
  • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
  • Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen wird Ihr Antrag bearbeitet
     

Voraussetzungen

  • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
  • Sie  ändern oder erweitern  die  angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes  ändert
  • Freiwillige Meldeinhalte: zum Beispiel Änderung Ihres  Namens oder des Namens Ihres Betriebes.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
  • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
     

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die zuständige Stelle den Empfang Ihrer Ummeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung innerhalb von 3 Tagen.

Rechtsbehelf

Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Ummeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Ummelde-Anzeige.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie Ihr Gewerbe um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit erweitern und eine entsprechende Erlaubnis bei der Behörde nicht vorliegt, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung Ihres Betriebes verhindern.

Anträge / Formulare

-    Formulare: ja 

-    Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)

-    Schriftform erforderlich: nein

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein