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Erklärung zur Tourismusabgabe 2024

Die Stadt Eckernförde weist darauf hin, dass ab heute die Erklärungen zur Veranlagung der Tourismusabgabe für das Jahr 2024 verschickt werden.
Beitragspflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen, denen der Tourismus wirtschaftliche Vorteile bieten kann. Die beitragspflichtigen Betriebsarten sind in der Anlage 1 zur Tourismusabgabesatzung aufgeführt.
Beitragspflichtige, die keine Erklärung erhalten haben, sind verpflichtet ihre Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen. Dies kann telefonisch (04351/710-222) oder persönlich bei der Stadt Eckernförde, Kämmerei, Zimmer 235, erfolgen. Weitere Informationen zur Tourismusabgabe erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Eckernförde