Alltagssprache

Rats-Versammlung

Eine Stadt-Vertretung ist ein Parlament für eine Stadt.
Ähnlich wie der Landtag für Schleswig-Holstein.
In Eckernförde heißt die Stadt-Vertretung Rats-Versammlung.

Die Bürger in Eckernförde wählen die Mitglieder zur Rats-Versammlung.
Die Wahl für die Mitglieder findet alle 5 Jahre statt.
Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich in der Rats-Versammlung.
Sie bekommen für diese Arbeit keinen Lohn.

Die Rats-Versammlung soll 27 Mitglieder haben.
In der Wahl-Zeit vom Jahr 2023 bis 2028 hat sie mehr Mitglieder.
Das liegt an den Stimmen für Parteien bei der letzten Wahl.
Zur Zeit sind 38 Mitglieder in der Rats-Versammlung.

Seit dem 14. Mai 2023 sind dies die Mitglieder in der Rats Versammlung:

• 12 Mitglieder von der Partei SPD
• 9 Mitglieder von der Partei CDU
• 6 Mitglieder von der Partei Bündnis 90 - Die Grünen
• 6 Mitglieder von der Partei SSW
• 3 Mitglieder von der Partei AfD
• 2 Mitglieder von der Partei FDP


Ausschüsse von der Rats-Versammlung

Die Ratsversammlung braucht manchmal Arbeits-Gruppen für bestimmte Themen.
Diese Arbeits-Gruppen heißen auch Ausschüsse.
In den Ausschüssen sitzen einige Mitglieder der Rats-Versammlung.
Die Versammlung wählt die Mitglieder in die Ausschüsse.
Sie muss einen Haupt-Ausschuss wählen.


Das Rats-Informations-System

Diese Infos finden Sie im Internet im Rats-Informations-System:


• Die Namen der Mitglieder im Rat,
• die Termine für Sitzungen von der Rats Versammlung und Termine von Ausschüssen
• andere Informationen.


Der Bürger-Meister

Die Bürger-Meisterin oder der Bürger-Meister vertritt die Stadt.
Sie oder er kann zum Beispiel für die Stadt Verträge unterschreiben.
Oder wichtige Gäste begrüßen.
Sie oder er ist Chefin oder Chef für die Mitarbeiter in der Verwaltung.
Die Verwaltung sind Ämter und Behörden von Eckernförde.
Die Bürger-Meisterin oder der Bürger-Meister bereitet die Sitzungen der Rats-Versammlung vor.
Sie oder er führt die Beschlüsse von der Versammlung aus.
Sie oder er macht Sachen die im Gesetz stehen.
Das sind seine Aufgaben.

Vorsitz der Rats-Versammlung

Die Rats-Versammlung wählt eine Person als Vorsitzende oder Vorsitzenden.

Diese Person heißt Bürger-Vorsteherin oder Bürger-Vorsteher.
Diese Person lädt die Rats-Versammlung zu Sitzungen ein.
Das heißt auch: die Rats-Versammlung einberufen.
Die Bürger-Vorsteherin oder der Bürger-Vorsteher legt die Tages-Ordnung für die Rats-Versammlung fest.
Die Bürger-Vorsteherin oder der Bürger-Vorsteher leitet die Sitzungen der Rats-Versammlung.
Sie oder er sorgt dafür:
in der Rats-Versammlung werden alle Regeln beachtet.
In den Sitzungen geht es gerecht zu.
Bürger-Vorsteherin oder Bürger-Vorsteher vertritt die Rats-Versammlung gegenüber der Bürger-Meisterin oder dem Bürger-Meister.
Die Bürger-Vorsteherin oder der Bürger-Vorsteher spricht für die Rats-Versammlung bei öffentlichen Terminen.
Zum Beispiel bei Feiern.

Aufgaben der Rats-Versammlung

Die Rats-Versammlung bestimmt die Ziele für die Stadt Eckernförde.

Die Sitzungen von der Rats-Versammlung sind meist öffentlich.
Öffentliche Sitzung bedeutet:
Menschen können zur Sitzung kommen und zusehen.
Es gibt aber Ausnahmen.
Wenn das öffentliche Wohl betroffen ist, sind sie nicht öffentlich.
Die Rats-Versammlung trifft wichtige Entscheidungen.
Sie überwacht die Umsetzung der Entscheidungen.
So soll das passieren, was die Versammlung möchte.

Manche Entscheidungen kann sie übertragen.
Dann können andere diese Sachen entscheiden.

Vom Gesetz bestimmte Aufgaben kann sie nicht übertragen.
Zum Beispiel

• Kauf und Verkauf von Häusern oder Grundstücken von der Gemeinde.
• Oder die Änderung von Satzungen.

Diese Satzungen sind wichtige Regeln in der Gemeinde.
Sie sind wie Gesetze für Eckernförde.

Die Rats-Versammlung kann Sachen beschließen.
Dafür muss sie beschluss-fähig sein.
Das gilt für Beschluss-Fähigkeit:
Mehr als die Hälfte der Mitglieder muss bei der Versammlung dabei sein.
Beschlüsse sind Fragen zu Entscheidungen.
Zum Beispiel bei Anträgen.
Die Versammlung stimmt über Beschlüsse ab.
Die Rats-Versammlung kann einem Beschluss zustimmen.
Dafür muss mehr als die Hälfte der Mitglieder dafür sein.
Der Beschluss ist dann gefasst.
Bei Stimmen-Gleichheit sind Beschlüsse abgelehnt.