Inhalt
Datum: 09.07.2026

Öffentliche Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass Hunde die im Stadtgebiet gehalten werden, innerhalb von spätestens zwei Wochen nach Haltungsbeginn im Rahmen der Hundesteuer anzumelden sind.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass weitere Wohnsitze neben dem Hauptwohnsitz im Rahmen der Zweitwohnungsteuer innerhalb einer Woche anzumelden sind.

Letztlich sind durch den Tourismus direkt oder indirekt Bevorteilte ebenfalls in der Pflicht Ihre Betriebe u. sonstigen Leistungen selbstständig zur Tourismusabgabe anzumelden (insbesondere Ferienwohnungen/-häuser/Hotels/u. Ä.).

Hunde und andere Steuerobjekte die im Rahmen dieser Bekanntmachung angemeldet werden, sind nicht von Bußgeldern betroffen.

Die Stadt Eckernförde behält es sich aber vor, bei einer größeren Anzahl von Zuwiderhandlungen großflächige Überprüfungen (wie z. B. durch eine Hundebestandaufnahme) vorzunehmen. Hierdurch von Amtswegen eingeleitete Anmeldungen können ggf. mit einem Bußgeld geahndet werden.

Eckernförde, 09.07.2026

Stadt Eckernförde

Die Bürgermeisterin

- Kämmerei -