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Datum: 11.05.2026

Baumschutz und Antragsverfahren zur Fällung

Baumschutzsatzung in Eckernförde

Bäume stellen zahlreiche Wohlfahrtsfunktionen kostenlos für uns Menschen bereit.

Aus diesem Grund genießen Bäume in Eckernförde einen hohen Stellenwert.

Mit Ausnahme von Fichten stehen alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm (gemessen in 1 m Höhe) unter dem Schutz der städtischen Baumschutzsatzung.

Die Gehölze Eibe und Ilex wachsen sehr langsam und sind deshalb bereits ab einem Stammumfang von 50 cm geschützt.
Auf der städtischen Internetseite zum Baumschutz sind alle Informationen zu entnehmen, die im Falle eines Antrags auf Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung erforderlich werden.

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