Alltagssprache

Bau-Leitplanung

Was ist Bau-Leitplanung?

Die Bau-Leitplanung bestimmt zum Beispiel:
So werden Grundstücke in einer Gemeinde genutzt.
Zum Beispiel Wohnen oder Fabriken oder Erholung.

Was sind Bau-Leitpläne?

Bau-Leitpläne zeigen:
So können Flächen in einer Gemeinde genutzt werden.
Es gibt zwei Arten von Bau-Leitplänen:


• Flächen-Nutzungs-Plan
Das können Sie im Flächen-Nutzungs-Plan sehen:
Das darf auf einer Fläche sein.
Zum Beispiel Wiesen
oder wohnen
oder Firmen.
• Bebauungs-Plan
Das können Sie im Bebauungs-Plan sehen:
Wie man auf der Fläche bauen darf.
Zum Beispiel wie hoch ein Haus gebaut werden darf.


Eckernförde macht diese Pläne für sein Gebiet selbst.
Es gibt Regeln für diese Pläne.
Und wie Gemeinden die Pläne machen müssen.
Die Regeln dafür stehen im Bau-Gesetzbuch.
Eine höhere Behörde muss den Flächennutzungs-Plan genehmigen.

Rechtliche Grundlagen

Die Regeln für die Bau Leitplanung stehen hier:
im Bau-Gesetzbuch
in der Bau-Nutzungs-Verordnung.

Bevor man etwas baut muss man viele Regeln beachten.
Das sind Voraussetzungen für Bau-Vorhaben.
Dafür stehen Regeln in Gesetzen oder
Verordnungen oder
Satzungen.

Viele von diesen Regeln gelten für ganz Deutschland.
Diese Regeln heißen zusammen öffentliches Bau-Recht.

Es gibt auch Regeln für einzelne Bundes-Länder.
Zum Beispiel für Schleswig-Holstein.
Die Regeln für ein Bundes-Land heißen Bau-Ordnungs-Recht.
Ein Beispiel dafür ist die Landes-Bauordnung Schleswig-Holstein.

In Städten oder Gemeinden gibt es Orts-Satzungen.
Zum Beispiel für Eckernförde.

Bundesgesetze

Wichtige Gesetzes-Texte zum Thema Stadt-Planung und Stadt-Entwicklung finden Sie auf diesen Internet-Seiten:
Landesportal Bauleitplanung.