Ganztagsbetreuung in Grundschulen
Allgemeine Informationen zur Aufgabe
Bereits seit August 1991 bietet die Stadt Eckernförde an den in ihrer Trägerschaft befindlichen Grundschulen für Schulkinder ein Betreuungsangebot mit festen Öffnungszeiten. Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, beginnend mit der Klassenstufe 1. Aus diesem Anlass passt die Stadt Eckernförde das bisherige bewährte Betreuungsangebot an ihren drei Grundschulen an die neuen gesetzlichen Voraussetzungen an, und zwar für alle vier Klassenstufen.
Im Rahmen der Betreuung werden pädagogisch sinnvoll spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten angeboten. Die Kinder haben Gelegenheit, diese Zeit für sich zum selbstbestimmten Handeln zu nutzen. Die Betreuungsangebote werden so gestaltet, dass sie auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen. Auch für eine Hausaufgabenbetreuung ist gesorgt. Sollten Sie hierzu, zur Organisation oder zum Ablauf des Angebotes Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Erzieherin in Ihrer Schule. Melden Sie bitte auch dort Ihr Kind an. Aufnahmeformulare liegen bereit.
Betreuungszeiten
An Schultagen wird weiterhin eine Betreuung (einschließlich Unterricht) in der Zeit von
7:00 Uhr bis 16:00 Uhr angeboten.
Die Ferienbetreuung findet montags bis freitags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt:
- in den Herbstferien
- in den Osterferien
- in den ersten vier Wochen der Sommerferien
- an den beweglichen Ferientagen
Mittagessen
Die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig. Die Lieferung und Bezahlung erfolgt über externe Anbieter. Informationen dazu erhalten Sie direkt in der Schule.
Übrigens: Mit dem Bildungs- und Teilhabegutschein vom Jobcenter oder dem Sozialamt ist das Mittagessen kostenlos.
Anmeldung und Kündigung
Die Anmeldung für das Schuljahr 2026/27 muss bis spätestens 31.08.2026 direkt in der Schule erfolgen. Sie ist verbindlich für jeweils ein Schulhalbjahr.
Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Schulhalbjahres möglich. Die Kündigung muss spätestens vier Wochen vor dem Schulhalbjahresende in der Schule erfolgen (somit vor den Weihnachtsferien). Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Gebührenpflicht automatisch bis zum Ende des Schuljahres.
Zur Ferienbetreuung melden Sie Ihr Kind bitte mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Ferienbeginn verbindlich an, damit der notwendige Personaleinsatz geplant werden kann.
Die Schule leitet Ihre Anmeldung ans Rathaus weiter, von wo Sie den Aufnahme- und Gebührenbescheid erhalten.
Gebühren / Preise
Die Bereitstellung dieser kinder- und familienfreundlichen Einrichtung kostet die Stadt Eckernförde jährlich rund 930.000 Euro. Hinzu kommen anteilige Bewirtschaftungskosten wie Reinigung, Gebäudeunterhaltung, Heizung, Strom und Wasser. Diese Leistung kann nur mit einer finanziellen Beteiligung der Eltern angeboten werden.
Für die Betreuung stehen künftig folgende Module zur Verfügung:
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Betreuungszeiten |
Kosten/Monat* |
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pro angefangener 1. Std. am Tag |
60,00 € |
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pro angefangener 2. Std. am Tag |
70,00 € |
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pro angefangener 3. Std. am Tag |
80,00 € |
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pro angefangener 4. Std. am Tag |
100,00 € |
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pro angefangener 5. Std. am Tag (Spätbetreuung) |
120,00 € |
*vorbehaltlich des Beschlusses der Ratsversammlung am 2.7.2026
Alle Beträge verstehen sich ohne Ferienbetreuung. Sollte eine Ferienbetreuung benötigt werden, wird zusätzlich zu der o. g. Gebühr für einen Platz im Offenen Ganztag eine monatliche Gebühr in Höhe von 20 € fällig.
Die Beiträge werden monatlich für 6 bzw. 12 Monate erhoben.
Eltern, die nur eine Ferienbetreuung benötigen, melden den Bedarf bitte spätestens vier Wochen vor Beginn der Ferien verbindlich an. Dann kostet die Ferienbetreuung 15,00 € pro Tag.
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Betreuungsangebot |
Zeit |
Kosten/Tag |
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Ferienbetreuung |
07:00 bis 15:00 Uhr |
15,00 € |
Wussten Sie, dass Sie Betreuungsgebühren als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzen können?
Möglichkeiten der Gebührenermäßigung und -befreiung
- Geschwisterermäßigung
Die Gebühr für das zweitälteste Kind in der Grundschulbetreuung wird auf die Hälfte ermäßigt. Jüngere Kinder in der Grundschulbetreuung sind von der Gebühr befreit.
- Sozialstaffel (Antrag erforderlich!)
Die Betreuung ist kostenlos, wenn Eltern eine der folgenden Leistungen erhalten:
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- Kindergeldzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
- Leistungen nach Kapitel 3 und 4 des SGB XII
Bitte legen Sie hierfür einen aktuellen Nachweis im Rathaus vor.
Darüber hinaus kann eine einkommensabhängige Gebührenermäßigung oder -befreiung beantragt werden. Ausschlaggebend ist die individuell zu ermittelnde Einkommensgrenze.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Nachdem Sie Ihr Kind zur Betreuung in der Schule angemeldet haben, denken Sie bitte daran, alle Sie betreffenden Unterlagen für die Gebührenermäßigung oder -befreiung im Rathaus vorzulegen. Sie erreichen uns ab 22.06.2026 per E-Mail unter ganztag@stadt-eckernfoerde.de oder persönlich während der Öffnungszeiten des Rathauses. Sie finden uns im Rathaus, Rathausmarkt 4-6, Zimmer 113 und ab 24.08.2026 in Zimmer 037. Unsere allgemeinen Sprechzeiten:
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Terminabsprache erfolgt per E-Mail oder telefonisch unter der Rufnummer 04351 710-132 und ab 24.08.2026 unter Rufnummer 04351 710-512.
Wenn Sie die oben genannten Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter erhalten, benötigen wir darüber einen Nachweis. Diesen können Sie auch per E-Mail senden.
Für die Bearbeitung des Antrages auf einkommensabhängige Gebührenbefreiung oder -ermäßigung benötigen wir aktuelle Einkommens- und Miet- oder Belastungsunterlagen der Erziehungsberechtigten.
Zum Einkommen gehören u. a. Einkommen aus Erwerbstätigkeit (auch Weihnachts- und Urlaubsgeld), Krankengeld, Renten, Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhaltszahlungen, Leistungen nach dem BAföG und dem BAB, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Vom Einkommen abgesetzt werden Kita-Gebühren, Beiträge für private Krankenversicherung, private Haftpflicht- und Hausratversicherung, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Kfz-Haftpflichtversicherung, Riester-Beiträge, Haus- und Wohnungslasten bei Eigentum (Zinsen, Grundsteuer, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger), bei Mietwohnungen die Kaltmiete.