Informationen über den Katastrophenschutz erhalten
Leistungsnummer: 99137013013000
Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der inneren Sicherheit. Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen.
Im Ernstfall geht es darum, auf eindeutiger rechtlicher Grundlage mit Hilfe einer klar gegliederten, funktionstüchtigen organisatorischen Konzeption unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenabwehr einzuleiten. Schleswig-Holstein hat hierzu das Landeskatastrophenschutzgesetz geschaffen. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) ist als oberste Katastrophenschutzbehörde insbesondere für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die räumlich über das Gebiet eines Kreises/einer kreisfreien Stadt hinausgehen.
Für ein effektives Krisenmanagement auf Landesebene (unter anderem Abwehr- und Notfallpläne, Übungen, Stabsarbeit) ist ebenfalls das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) verantwortlich.
Die Kreise/kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland, wegen ihrer besonderen Lage, sind als untere Katastrophenschutzbehörden für Katastrophenschutzaufgaben in ihrem Bezirk verantwortlich.
Katastrophen werden vor Ort von den öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft. Hierzu gehören die Gemeinden mit ihren Feuerwehren, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst, die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft und das Technische Hilfswerk. Die über 10.000 ehrenamtlichen Helfer/innen in den Einheiten des Katastrophenschutzes sowie die über 50.000 Feuerwehrmitglieder sind die tragende Säule des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein.
Öffnungszeiten Ordnungsamt ab 01.06.2026
Ordnungsamt
Montag, Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen
Katastrophenschutz und Notfallvorsorge
Katastrophen und Krisensituationen können jederzeit und unerwartet eintreten.
Ob Stromausfall, Unwetter, Hochwasser oder andere größere Schadenslagen – eine gute persönliche Vorbereitung hilft dabei, mögliche Gefahren besser zu bewältigen.
Die Stadt Eckernförde informiert auf dieser Seite über Möglichkeiten der persönlichen Notfallvorsorge, Warn- und Informationsangebote sowie über wichtige Verhaltenshinweisen bei besonderen Gefahrenlagen.
Persönliche Notfallvorsorge
Weiterführende Checklisten und Informationsbroschüren zur persönlichen Notfallvorsorge und Verhaltensweisen in unterschiedlichsten Schadenslagen finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
(https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/krisenvorsorge/merkblaetter-und-broschueren).
Bitte beachten Sie ebenfalls die Empfehlungen zum Grundnahrungsmittelvorrat: Detaillierte Angaben zum Grundnahrungsmittelvorrat
Warnungen erhalten und informiert bleiben
Die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) – kurz NINA – warnt deutschlandweit vor Gefahren und besonderen Schadenslagen.
Dazu gehören beispielsweise Hochwasser, Unwetter und andere Gefahrenlagen.
Über die App können wichtige Warnmeldungen direkt auf das Smartphone übermittelt werden.
Küstenhochwasser in Eckernförde
Die Stadt Eckernförde befasst sich kontinuierlich mit Möglichkeiten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Weiterentwicklung geeigneter Maßnahmen.
Auch die persönliche Vorsorge und die frühzeitige Information über mögliche Gefahrenlagen sind dabei von großer Bedeutung.
Informieren Sie sich bei Bedarf oder entsprechenden Warnmeldung über die aktuellen Wasserstände und Vorhersagen für Eckernförde beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH:https://www2.bsh.de/aktdat/wvd/ostsee/pegelkurve/de/eckernfoerde)
Insbesondere in hochwassergefährdeten Bereichen, beispielsweise in Teilen der Altstadt, ist es wichtig, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Im Falle eines konkreten Schadensereignisses informiert die Stadt Eckernförde im Rahmen ihrer Möglichkeiten über die aktuelle Lage und erforderliche Maßnahmen.
Dabei arbeitet sie mit der Kreisverwaltung und den zuständigen Landesbehörden zusammen.
Dies haben wir bereits gemeinsam und erfolgreich beim Hochwasser 2023 bewiesen.
Bitte beachten Sie zudem die offiziellen Warnmeldungen der zuständigen Behörden und nutzen Sie die NINA-Warnapp.
Allgemeine Hinweise in Hochwasserlagen
Die Stadt Eckernförde, die Freiwillige Feuerwehr Eckernförde sowie alle im Einsatz befindlichen Rettungskräfte arbeiten eng zusammen, um die Sicherheit der Eckernförderinnen und Eckernförder zu gewährleisten.
Das kann jedoch nur funktionieren, wenn Warnungen ernst genommen und entsprechende Verhaltenshinweise befolgt werden.
Beachten Sie daher folgende Hinweise:
• Schützen Sie Keller und tiefer gelegene Räume: Überprüfen Sie rechtzeitig, ob vorhandene Vorsichtsmaßnahmen ausreichend sind. Kontrollieren Sie insbesondere Rückstauklappen, um ein Eindringen von Wasser über die Kanalisation zu verhindern.
Halten Sie sich während eines Hochwassers nicht in Kellerräumen auf, da dies lebensgefährlich sein kann.
• Sichern Sie Fenster, Türen und Abflussöffnungen: Vergewissern Sie sich, dass diese möglichst dicht verschlossen sind, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
• Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen ab: In Räumen, die von Überschwemmungen bedroht sind, sollten elektrische Geräte und Heizungen rechtzeitig abgeschaltet werden. Beachten Sie unbedingt die Gefahr eines Stromschlags.
Betreten Sie keine überfluteten Räume, um elektrische Anlagen oder Sicherungen zu bedienen.
• Bringen Sie Fahrzeuge rechtzeitig in Sicherheit: Fahren Sie Fahrzeuge rechtzeitig aus Tiefgaragen und von gefährdeten Parkplätzen weg.
Achtung: Tiefgaragen können bei Hochwasser lebensgefährlich werden.
• Befahren Sie keine überfluteten Straßen: Auch teilweise überflutete Straßen dürfen keinesfalls durchfahren werden. Gefahrenstellen und Hindernisse unter Wasser sind häufig nicht erkennbar. Zudem kann Wasser im Motorraum erhebliche Schäden verursachen.
• Bringen Sie sich bei Hilfeleistungen nicht selbst in Gefahr: Wer anderen Menschen hilft, sollte stets darauf achten, die eigene Sicherheit nicht zu gefährden.
• Vermeiden Sie unnötige Fahrten in überfluteten Gebieten: Das Befahren überfluteter Bereiche mit Booten oder anderen Fahrzeugen kann durch Wellenbildung und nicht erkennbare Unterwasserhindernisse zusätzliche Gefahren verursachen.
• Bringen Sie hilflose Personen rechtzeitig in Sicherheit: Menschen, die sich nicht selbstständig in Sicherheit bringen können, sollten möglichst hrvor Eintritt der Gefahr aus dem Überschwemmungsgebiet gebracht werden.
• Seien Sie besonders vorsichtig in Uferbereichen: Durch Hochwasser kann es zu Unterspülungen und Abbrüchen kommen. Halten Sie ausreichend Abstand zu gefährdeten Uferbereichen.
Um einen möglichst effektiven Schutz vor Hochwasser zu gewährleisten, sollten neben den genannten Maßnahmen zusätzlich geeignete persönliche Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.
Denken Sie dabei auch an mögliche Folgen eines länger andauernden Stromausfalls.
Weitere Informationen und wichtige Kontakte
Weitere Informationen zu Wasserständen und Wasserstandsvorhersagen finden Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH): https://www.bsh.de
Informationsmaterial und Hinweise rund um das Thema Hochwasserschutz finden Sie außerdem bei der Initiative des Landes Schleswig-Holstein: Schleswig-Holstein macht sich wasserstark
Bei akuten Notfällen wählen Sie den Notruf 112.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sportdes Landes Schleswig-Holstein.
Ansprechpunkt
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Feuerwehren),
- an die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland (als untere Katastrophenschutzbehörden) oder
- an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) des Landes Schleswig-Holstein.
Teaser
Zuständig für den Katastrophenschutz sind das Land sowie die Kreise und kreisfreien Städte.