Temporäre Halteverbotszone beantragen
Leistungsnummer: 99108011153000
Öffnungszeiten Ordnungsamt ab 01.06.2026
Ordnungsamt
Montag, Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen
Urheber
Volltext
Sie benötigen für eine gewisse Zeit in der Straße vor Ihrer Haustür Platz für einen Umzug, einen Müllcontainer oder für andere Zwecke?
In der Regel erteilt Ihnen dazu die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Genehmigung, damit Sie sich mit zugelassenen Verkehrszeichen eine entsprechende Fläche freihalten dürfen. Diese Verkehrsschilder können Sie bei verschiedenen Firmen mieten. Hierzu finden Sie in den "Gelben Seiten" oder anderen Branchenverzeichnissen unter den Stichworten "Umzüge", "Tiefbau", "Kranarbeiten", "Baustellenabsicherung" und ähnliches entsprechende Kontaktdaten.
Verfahrensablauf
Für die Antragstellung wird ein begründeter schriftlicher Antrag oder Online-Antrag benötigt. Das Ausleihen und gegebenenfalls die Aufstellung der Schilder werden von der beauftragten Firma in Rechnung gestellt. Platzreservierungen durch Gegenstände auf der Straße und weißrotes Flatterband sind nicht zulässig.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
§ 45, Abs 1, Straßenverkehrsordnung (StVO)
Teaser
Mit einer temporären Halteverbotszone können Sie sich eine Fläche vor Ihrem Haus befristet für bestimmte Zwecke wie z.B. einen Umzug freihalten lassen.