Werbeanlagen
Definition von Werbeanlagen /Anlagen der Außenwerbung gemäß § 10 der Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein (LBO)
Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder der Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln oder Flächen.
Vorschriften zur Gestaltung für Werbeanlagen der Stadt Eckenförde
ORTSGESTALTUNGSSATZUNG
siehe linkseitiges Dokument
Öffnungszeiten Bauaufsicht
Bauaufsicht
Montag, Donnerstag, Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen