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Heirat anmelden

Leistungsnummer: 99059001104000

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Eheschließung Zusatzinformationen

Heiraten im Ostseebad Eckernförde

Liebes Brautpaar,

damit Ihre standesamtliche Trauung zum „schönsten Tag im Leben” wird, sollte man nichts dem Zufall überlassen.
Dies gilt nicht zuletzt auch für die perfekte Planung und Durchführung dieses wichtigen Ereignisses.
Nachstehend erhalten Sie alle nötigen Informationen, die eine Hochzeit betreffen.

Ihre Standesbeamtinnen und Standesbeamten der Stadt Eckernförde

Anmeldung zur Eheschließung

Die förmliche Anmeldung einer Eheschließung wird von dem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht Wahlmöglichkeit.
Wohnt der Verlobte etwa in Eckernförde und die Braut in Kiel, so kann die Eheschließung sowohl in Eckernförde als auch in Kiel angemeldet werden.

Auch wenn Sie beide nicht innerhalb der Stadt Eckernförde wohnen, aber gern hier heiraten möchten, ist dies völlig unproblematisch.
Sie melden Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Eckernförde heiraten wollen.
Das dortige Standesamt wird uns dann alle Unterlagen übersenden.

Die Anmeldung dient nicht nur der Terminvereinbarung.
Es geht hier auch um die Feststellung Ihres Personenstandes und die Prüfung, ob Ihrem Heiratswunsch „Ehehindernisse” entgegenstehen.
Dazu benötigen wir geeignete Unterlagen, die Sie bitte zur Anmeldung mitbringen möchten.

Um unnötige Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!

Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit, das bedeutet, dass Sie bis zu sechs Monate nach der Anmeldung heiraten können.
Sie sollten sich so früh wie möglich anmelden, damit Sie sicher sein können, dass alle Unterlagen vollständig sind.

Bei weitergehenden Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit

Bei Ledigen, deutsche Staatsangehörigkeit, keine Kinder:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt, wenn die Eheschließung nicht in Eckernförde erfolgen soll
  • beglaubigte Abschrift/ Ablichtung des Geburtsregisters

Bei Verwitweten/Geschiedenen, deutsche Staatsangehörigkeit, keine Kinder:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung, wenn die Eheschließung nicht in Eckernförde erfolgen soll
  • beglaubigte Abschrift/Ablichtung des Geburtsregisters
  • Eheurkunde/n der Vorehe/Vorehen mit Vermerk über die Auflösung

Nachweise für ausländische Verlobte: individuell sehr unterschiedlich, in jedem Fall ist eine Nachfrage erforderlich.

Gebühren / Preise

  • Beide Deutsche: 50 Euro
  • Wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 80 Euro
  • Versicherung an Eides statt: 30 Euro
  • Eheurkunde: 15 Euro

Eheschließung vor einem anderen Standesbeamten als dem, der die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen hat: 40 Euro

Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und außerhalb der Amtsräume des Standesamtes: 200 Euro

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 1355, 1493, 1616 - 1617 c, 1683 BGB und 1845 BGB,
  • Art. 10 EGBGB,
  • §§ 12,14 PStG,
  • bei Ausländerbeteiligung zusätzlich Art. 13 - 15 EGBGB

Trauung

Das Standesamt Eckernförde ist zuständig für alle Eheschließungen im Stadtgebiet Eckernförde.
Auch Verlobte, die nicht in Eckernförde wohnen, können hier die Ehe schließen.
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Verlobten vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Die Verlobten müssen die Erklärungen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben.

Hochzeit feiern heißt viel planen und organisieren.
Damit „Ihr großer Tag” für Sie und Ihre Gäste in schöner Erinnerung bleibt, begleiten wir Sie ganz individuell.

Wir, die Standesbeamtin/Standesbeamten, bieten Ihnen folgende Traumöglichkeiten:

im Museum, ein besonderer Ort, der Romantik und Historie verbindet

Trauungen im Museum Eckernförde können in den Monaten November bis April jeweils am Freitag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und in den Monaten Mai bis Oktober freitags um 13.00 Uhr vollzogen werden.

Heiraten am Strand

Es ist Ihr Wunsch, dass Ihr Lebensweg als Ehepaar am Eckernförder Strand beginnt? Diesen Wunsch möchten wir Ihnen gern im Ostsee Info-Center erfüllen.

Trautermine:

Jeweils am ersten Samstag Vormittag in den Monaten Mai bis September

Infos zur Trauung im Ostsee-Info-Center erteilt das Standesamt, Telefon: 04351/710-340/-341/-342

 

Teaser

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.