Elisabeth-Eifert-Stiftung
Frau Elisabeth Eifert, geborene Klünder, geboren am 18. April 1924 in Eckernförde und hier verstorben am 26. März 2006, hat mit Testament vom 20. Dezember 1995 die Stadt Eckernförde zu ihrer Alleinerbin eingesetzt und verfügt, die Erträge aus ihrem Vermögen für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke einzusetzen.
Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung von Bildung und Erziehung, der Kunst und Kultur, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtwesens und des Sports durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Das Stiftungsvermögen besteht aus dem Nachlass mit einem Wert von rund 2 Mio. Euro.
Die Stiftung erfüllt ihren Zweck aus den Erträgen des Stiftungsvermögens.
Seit Errichtung der Stiftung wurden insgesamt 172 Förderanträge eingereicht.
Bislang wurden die in der beigefügten Tabelle aufgeführten Projekte aus dem Stiftungsvermögen mit einem Volumen von insgesamt rund 458.000 Euro unterstützt.
Vorstand
Gemäß Satzung der Elisabeth-Eifert-Stiftung ist der jeweils amtierende Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin Stiftungsvorstand der Stiftung.
Aufgaben des Stiftungsvorstandes:
Gemäß Satzung sorgt der Stiftungsvorstand für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes.
Er führt die Geschäfte der Stiftung und entscheidet über die Verwendung der Mittel; Vorschläge des Stiftungsrats über zu fördernde Maßnahmen sollen dabei berücksichtigt werden.
Unterstützt wird der Vorstand durch einen Rechnungsführer oder eine Rechnungsführerin.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus fünf Vertreterinnen oder Vertretern der Ratsversammlung der Stadt Eckernförde, die von der Ratsversammlung gewählt werden.
Folgende Mitglieder der Eckernförder Ratsversammlung sitzen aktuell im Stiftungsrat der Elisabeth-Eifert-Stiftung:
- Ratsherr Sönke Rix, (SPD-Fraktion)
- Ratsherr Jürgen Neumann, (SPD-Fraktion)
- Ratsfrau Julia Unold, (SSW)
- Ratsfrau Petra Körner, (Bündnis 90/Die Grünen)
- Ratsfrau Andrea Hardt, (CDU-Fraktion)
Aufgaben des Stiftungsrates:
(1) Der Stiftungsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen. Er hat insbesondere darauf zu achten, dass der Vorstand für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes sorgt.
(2) Der Stiftungsrat ist ferner zuständig für
1. die Beratung des Haushaltsplanes mit Beschlussempfehlung für die Ratsversammlung,
2. Vorschläge an den Stiftungsvorstand für Maßnahmen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks,
3. Zustimmung zur Bildung und Verwendung von Rücklagen,
4. Genehmigung der Jahresrechnung als Grundlage für die Feststellung durch die Ratsversammlung,
5. Entlastung des Stiftungsvorstandes.