Inhalt

Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

Leistungsnummer: 99108003001001

Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

Öffnungszeiten Ordnungsamt ab 01.06.2026

Ordnungsamt

Montag, Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Dienstag und Mittwoch geschlossen


Frist

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.

Kosten

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Formulare

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Teaser

Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal