Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Leistungsnummer: 99110003001003
Öffnungszeiten Ordnungsamt ab 01.06.2026
Ordnungsamt
Montag, Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).
Teaser
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).