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Gefährliche Hunde: Zuchtverbot

Leistungsnummer: 99110003001003

Öffnungszeiten Ordnungsamt ab 01.06.2026

Ordnungsamt

Montag, Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Dienstag und Mittwoch geschlossen


Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).

Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

Teaser

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal